Start/Datenchecks/SUFUYA tragbarer LED-Baustrahler 30 W mit 3 m Kabel

Datencheck Baustrahler

SUFUYA Baustrahler 30 W: 6500 Lumen im Angebot, 6000 Lumen in der Registrierung

Das Angebot wirbt mit 6500 Lumen bei 30 Watt, das wären 216,7 Lumen je Watt und damit besser als Klasse A. Das Produktdatenblatt, das der Anbieter selbst auf der Seite bereitstellt, nennt 6000 Lumen, 6500 statt 5000 Kelvin, einen Farbwiedergabeindex von 80 statt 96 und Klasse B. Im selben Blatt steht ein Verschiebungsfaktor von 0,50, obwohl die Ökodesign-Verordnung oberhalb von 25 Watt mindestens 0,9 fordert.

Stand: 13. August 2026

KI-gestützter Text redaktionell geprüft · Bilder sind echte Produktfotos, keine KI-Bilder · Details

Passt, wenn: Du brauchst Licht auf der Baustelle, in der Garage oder unter dem Auto, und zwar sofort und ohne Verkabelung: Stecker rein, Wippschalter am Kabel umlegen, fertig. Dafür ist dieser Strahler gebaut, er wiegt 1,23 Kilogramm, hat 3 Meter Kabel und lässt sich am Bügel um 360 Grad drehen und um 270 Grad neigen. Die beworbenen 6500 Lumen bei 30 Watt ergeben 216,7 Lumen je Watt und lägen damit oberhalb der Effizienzklasse A der Verordnung (EU) 2019/2015, die bei 210 beginnt. Der Anbieter hat dieses Modell aber selbst im EU-Produktregister eintragen lassen, und dort stehen 6000 Lumen, Klasse B und eine Farbtemperatur von 6500 statt 5000 Kelvin. Im selben Dokument steht ein Verschiebungsfaktor von 0,50, während die Ökodesign-Verordnung oberhalb von 25 Watt mindestens 0,9 verlangt.

Was SUFUYA an Unterlagen liefert

Anders als bei vielen Marktplatzmarken gibt es hier etwas zu prüfen. Der Anbieter hat für dieses Modell eine Registrierung im EU-Produktregister EPREL hinterlegt, und die Angebotsseite liefert daraus zwei Dokumente aus: das Energielabel und ein vierseitiges Produktdatenblatt nach Delegierter Verordnung (EU) 2019/2015. Beide tragen die Handelsmarke SUFUYA, beide nennen die Eintragungsnummer 2448750, und der Datensatz lässt sich über die öffentliche Schnittstelle des Registers tatsächlich abrufen. Das ist mehr, als die meisten Baustrahler in dieser Preisklasse vorweisen, und es ist der Grund, warum dieser Datencheck überhaupt etwas gegenrechnen kann.

Eingetragen hat den Datensatz nicht ein chinesischer Hersteller, sondern die ENIF PEGASUS S.R.L. mit einer Wohnanschrift in Bukarest, in der Rolle des Bevollmächtigten. Das ist zulässig: Wer aus einem Drittland in die EU liefert, benennt einen Bevollmächtigten, der die Registrierungspflichten übernimmt. Als Kontakt steht auf dem Blatt eine rumänische Mobilnummer und eine Adresse bei einem Freimail-Anbieter. Eine eigene Markenseite hat SUFUYA nicht: sufuya.com, sufuya.de, sufuya.net, sufuya-lighting.com und sufuyalighting.com lösen sämtlich nicht auf. Eine Bedienungsanleitung zu diesem Modell ist im Netz nirgends auffindbar, und die Angaben zur verantwortlichen Person auf der Angebotsseite ließen sich nicht laden.

Ein Detail fällt sofort auf. Die Produktdatentabelle des Angebots führt als Modellnummer und als Artikelnummer FL-30W-GZD-MZ3D. Das Produktdatenblatt derselben Seite nennt dagegen die Modellkennung JM-30W-GZD-WH-DE. Eine Abfrage des Registers nach FL-30W-GZD-MZ3D liefert null Treffer, nach JM-30W-GZD-WH-DE genau einen. Der gemeinsame Kern 30W-GZD und die übereinstimmenden Abmessungen von 238 mal 110 Millimetern gegenüber den 24 mal 10 Zentimetern des Maßbildes machen es sehr wahrscheinlich, dass beide Kennungen dasselbe Gerät meinen. Sauber ist das trotzdem nicht: Wer bei der Marktaufsicht oder beim Zoll die Nummer aus dem Angebot heraussucht, findet nichts.

Wir zählen deshalb eine Herstellerunterlage. Label und Datenblatt sind zwei Darstellungen desselben Registereintrags, kein zweiter unabhängiger Beleg. Es gibt keine Anleitung, kein Prüfzeugnis, keine Konformitätserklärung im Netz und keinen zweiten Ort, an dem sich die Angaben nachlesen ließen. Alles, was über diesen einen Datensatz hinausgeht, steht ausschließlich im Werbetext des Angebots. Wie sich das anfühlt, wenn eine Marke gar nichts registriert hat, zeigt unser Datencheck zur Klighten Außenwandleuchte.

Nachgerechnet: 6500 Lumen an 30 Watt

Die Kernzahl des Angebots steht schon im Titel: 30W 6500LM. Der erste Aufzählungspunkt wiederholt sie als Helligkeit bis zu 6500 Lumen, und die Produktdatentabelle führt sie als Maximale Lichtleistung 6500 Lumen bei einer Wattleistung von 30 Watt. Die Rechnung dazu ist eine Division: 6500 geteilt durch 30 ergibt 216,7 Lumen je Watt. Nach Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2015 ist die Bauart hier maßgeblich für den Umrechnungsfaktor, und das Datenblatt der Seite weist das Gerät als ungebündelte, unmittelbar an die Netzspannung angeschlossene Lichtquelle aus. Für diese Kombination beträgt der Faktor 1,000, es bleibt also beim reinen Quotienten. Der Faktor 0,926 gilt nur für nicht netzbetriebene Lichtquellen und wäre hier falsch angewandt.

216,7 Lumen je Watt liegen oberhalb von 210, und 210 ist die untere Grenze der Klasse A. Der Anfangsverdacht bestätigt sich damit rechnerisch: Wären die 6500 Lumen bei 30 Watt richtig, müsste die Angebotsseite das beste Energieabzeichen tragen, das die Skala kennt. Sie tut es nicht. Das Abzeichen der Seite steht auf B, und Klasse B reicht von 185 bis unter 210 Lumen je Watt. Damit widerspricht das Angebot seiner eigenen Kennzeichnung: Die Lumenzahl behauptet A, das Label sagt B.

Die Auflösung liefert das Produktdatenblatt, das der Anbieter selbst bereitstellt. Dort steht als Nutzlichtstrom nicht 6500, sondern 6000 Lumen, gemessen in der Kugel bei 360 Grad, und als Leistungsaufnahme im Ein-Zustand exakt 30,0 Watt. 6000 geteilt durch 30 ergibt 200,0 Lumen je Watt, und das ist sauber innerhalb der Klasse B. Der Registereintrag 2448750 nennt dieselben Werte. Rechnerisch ist das Label also korrekt, und der Werbetext trägt 500 Lumen zu viel. Diese 500 Lumen sind kein Rundungsfehler, sie sind genau der Unterschied zwischen der zweitbesten und der besten Klasse.

Der Vollständigkeit halber die dritte Blickrichtung: Wie viel Leistung dürfte das Gerät aufnehmen, damit 6500 Lumen mit Klasse B vereinbar wären? Bei 185 Lumen je Watt als unterer Grenze wären es 35,1 Watt, bei 210 als oberer Grenze 31,0 Watt. Nichts davon steht auf der Seite. Die einzige belastbare Lesart bleibt deshalb: 6000 Lumen, 30 Watt, 200 Lumen je Watt, Klasse B. Wenn du beim Kauf mit einer Zahl rechnen willst, dann mit dieser, und nicht mit der aus dem Titel. Wie sich Lumen und Watt überhaupt zueinander verhalten, steht in unserer Lumen-Watt-Tabelle.

200 Lumen je Watt im Vergleich zum Markt

Auch die registrierten 200 Lumen je Watt sind für einen Baustrahler dieser Bauart ein außergewöhnlich hoher Wert, und man muss ihn nicht glauben, um ihn einordnen zu können. Der einfachste Prüfstein ist der Anbieter selbst. Unter der Handelsmarke SUFUYA sind im Register 14 Lichtquellen eingetragen. Dreizehn davon liegen zwischen 120,0 und 138,9 Lumen je Watt und tragen Klasse E, darunter ein 50-Watt-Modell mit 6000 Lumen, ein 100-Watt-Modell mit 12000 Lumen und ein 400-Watt-Modell mit 48000 Lumen. Der einzige Ausreißer im gesamten Sortiment ist genau dieses 30-Watt-Modell mit 200 Lumen je Watt. Derselbe Anbieter, dieselbe Bauart, dieselbe Registrierstelle, und die Effizienz liegt zwei Klassen über allem anderen.

Der zweite Prüfstein ist der Markt. Unter der Marke brennenstuhl, die in Deutschland seit Jahrzehnten Baustrahler baut, stehen 214 Einträge im selben Register. Die netzbetriebenen Modelle liegen zwischen 88 und 128 Lumen je Watt. Ein unmittelbar vergleichbares 30-Watt-Modell ist dort mit 3300 Lumen und 110 Lumen je Watt eingetragen, ein zweites mit 3110 Lumen und 104 Lumen je Watt. Das ist rund die Hälfte dessen, was hier registriert ist, und ein knappes Drittel dessen, was der Werbetext verspricht. Wir behaupten damit nicht, dass die 6000 Lumen falsch sind, denn die Kommission prüft die eingetragenen Daten nicht und wir messen nicht. Wir sagen nur: Wer 6000 Lumen aus 30 Watt erwartet, erwartet doppelt so viel Licht wie von einem dokumentierten Markengerät gleicher Leistung.

Ein dritter Vergleich steht im Angebot selbst und hält der Prüfung nicht stand. Der erste Aufzählungspunkt schreibt, das Gerät sei heller, effizienter und energiesparender als ein 500-Watt-Halogenstrahler. Effizienter und energiesparender ist unbestreitbar: 30 Watt gegen 500 Watt ist ein Faktor von mehr als sechzehn. Heller ist es nicht. Ein Halogenstrahler mit 500 Watt wird in Umrüstratgebern mit rund 8000 Lumen angesetzt. Gegen 6000 registrierte Lumen fehlen davon ein Viertel, und selbst gegen die beworbenen 6500 Lumen bleibt eine Lücke. Wer einen alten 500-Watt-Halogenstrahler eins zu eins ersetzen will, bekommt hier weniger Licht, nicht mehr.

Bleibt die Flächenangabe, und die ist die praktisch wichtigste. Der Aufzählungspunkt nennt eine Abdeckung von 300 Quadratmetern, das Produktbild derselben Seite spricht von bis zu 280 Quadratmetern. Rechnen wir mit den registrierten 6000 Lumen: Auf 300 Quadratmeter verteilt ergeben sich 20 Lux. Genau 20 Lux ist der Wert, den die ASR A3.4 als allgemeine Beleuchtung für Hochbau, Tiefbau sowie Stahl- und Metallbau nennt, also für Verkehrs- und Aufenthaltsflächen, nicht für Arbeit. Für grobe Montagearbeiten mit 50 Lux reicht ein Strahler noch für 120 Quadratmeter, für feine Montagearbeiten mit 200 Lux nur noch für 30 Quadratmeter, und an einer Holzbearbeitungsmaschine mit 500 Lux für 12 Quadratmeter. Die 300 Quadratmeter aus der Werbung sind also keine Arbeitsfläche, sondern die Fläche, auf der man gerade noch gefahrlos gehen kann. Die Umrechnung von Lumen auf Lux erklären wir unter Wie viel Lumen pro Raum.

Verschiebungsfaktor 0,50: die Zahl im eigenen Datenblatt

Im unteren Drittel des Produktdatenblatts steht eine Zeile, die kaum jemand liest: Verschiebungsfaktor cos φ1. Der eingetragene Wert lautet 0,50, und derselbe Wert steht im Registereintrag. Der Verschiebungsfaktor beschreibt, wie stark Strom und Spannung im Netz gegeneinander verschoben sind. Bei 0,50 nimmt das Gerät bei 30 Watt Wirkleistung rund 60 Voltampere Scheinleistung auf und zieht am 230-Volt-Netz etwa 0,26 Ampere, statt der 0,14 Ampere, die bei einem Faktor nahe 1 nötig wären. Für eine einzelne Leuchte ist das im Haushalt folgenlos. Für eine Baustelle, auf der zehn oder zwanzig solcher Strahler an einer Verteilung hängen, ist es der Unterschied zwischen einem ruhigen und einem auslösenden Leitungsschutzschalter.

Wichtiger ist der rechtliche Rahmen. Anhang II der Verordnung (EU) 2019/2020 legt für LED-Netzspannungslichtquellen seit dem 1. September 2021 Mindestwerte fest: kein Grenzwert bis 5 Watt, mindestens 0,5 über 5 bis 10 Watt, mindestens 0,7 über 10 bis 25 Watt und mindestens 0,9 oberhalb von 25 Watt. Dieses Gerät nimmt nach eigenem Datenblatt 30,0 Watt auf, fällt also in die oberste Stufe und müsste 0,9 erreichen. Eingetragen sind 0,50. Das ist der Wert, der für Geräte zwischen 5 und 10 Watt genügen würde. Der Anbieter dokumentiert damit selbst einen Wert unterhalb der Anforderung, die für seine Leistungsklasse gilt.

Der Kontrast zum Wettbewerb ist deutlich. Die beiden 30-Watt-Modelle der Vergleichsmarke im selben Register tragen 0,9 und 0,93. Zählt man dort alle netzbetriebenen Einträge oberhalb von 25 Watt zusammen, sind es zwanzig Stück, und kein einziger davon liegt unter 0,9; die Werte reichen von 0,9 bis 1,0. Der geforderte Wert ist also erreichbar, er kostet nur eine bessere Schaltung im Vorschaltgerät. Wir leiten daraus keine Aussage über die Rechtmäßigkeit des Inverkehrbringens ab, das ist Sache der Marktaufsicht. Wir sagen nur, was in der Unterlage steht und was die Verordnung an derselben Stelle verlangt.

Zwei weitere Zahlenpaare passen ebenfalls nicht zusammen, und diesmal spricht das Datenblatt gegen die Tabelle. Die Produktdatentabelle des Angebots führt einen Farbwiedergabeindex von 96, das Datenblatt und der Registereintrag nennen 80, mit einer zulässigen Spanne von 74 bis 83. Vermutlich ist die 96 aus der Zeile darüber gerutscht, denn dort steht Anzahl der Leuchtmittel 96, was wiederum die Zahl der LED-Chips aus dem Aufzählungstext ist. Zweitens nennen Titel und Tabelle 5000 Kelvin, Datenblatt und Register dagegen 6500 Kelvin als Einzelwert. Zwischen 5000 und 6500 Kelvin liegt der Unterschied zwischen einem neutralen und einem deutlich kühlen, bläulichen Licht; die Einordnung steht unter Lichtfarbe und Kelvin. Immerhin: Die Werbeaussage flimmerfrei wird von den eigenen Unterlagen gestützt, denn Flimmer-Messgröße und Stroboskop-Messgröße liegen mit je 0,1 klar unter den Grenzwerten von 1,0 und 0,4.

IP67 richtig gelesen

IP67 klingt nach der höchsten Stufe, ist aber eine Angabe, die man auseinandernehmen muss. Die erste Ziffer 6 bedeutet staubdicht, das ist auf einer Baustelle wirklich nützlich. Die zweite Ziffer 7 bedeutet nach DIN EN 60529 Schutz gegen zeitweiliges Untertauchen. Das Wort wasserdicht trifft ab dieser Stufe tatsächlich zu, und insofern ist die Formulierung des Anbieters für das Leuchtengehäuse zunächst nicht zu beanstanden. Zum Vergleich: Die zweite Ziffer 4 steht für allseitiges Spritzwasser, die 5 für Strahlwasser aus einer Düse mit 6,3 Millimetern und 12,5 Litern je Minute, die 6 für starkes Strahlwasser mit 100 Litern je Minute.

Und hier liegt der Haken, den fast jede Produktbeschreibung verschweigt. Die Wasserschutzgrade 7 und 8 schließen die Grade 5 und 6 nicht automatisch ein. Ein Gehäuse, das dreißig Minuten in einem Meter Wassertiefe dicht bleibt, muss einem gerichteten Wasserstrahl nicht standhalten, weil dabei ganz andere Kräfte auf Dichtungen und Fugen wirken. Wer beides braucht, verlangt eine Doppelangabe wie IP65 und IP67. Auf diesem Angebot steht nur IP67. Praktisch heißt das: Regen und eine Pfütze sind für den Strahlerkopf laut Angabe kein Problem, der Hochdruckreiniger beim Reinigen der Baustelle und der Wasserschlauch im Garten sind nicht abgedeckt.

Viel wichtiger ist aber, worauf sich die Schutzart überhaupt bezieht: auf das Leuchtengehäuse, nicht auf das Zubehör. Das Maßbild des Anbieters zeigt drei Meter Kabel, darin einen einpoligen Wippschalter in üblicher Haushaltsbauform und am Ende einen Schutzkontaktstecker. Weder für den Kabelschalter noch für den Stecker nennt irgendeine Quelle eine Schutzart, und beide sind nach Bauform erkennbar nicht für Nässe gemacht. Auf einem Werbebild derselben Seite liegen genau diese beiden Teile im strömenden Regen auf dem nassen Boden. Das ist die Schwachstelle des ganzen Aufbaus: Ein Kopf mit IP67 nützt wenig, wenn die Steckverbindung in der Pfütze liegt. Eine Steckdose im Freien braucht mindestens IP44 und einen Deckel, und die Verbindung von Stecker und Kupplung gehört auf einen Steckdosenverteiler mit Schutzhaube oder gleich unters Dach. Was die IP-Ziffern sonst noch bedeuten, steht in unserem Artikel zur IP-Schutzart.

Bleibt die Frage, ob der Strahler dauerhaft draußen bleiben darf. Belegt ist das nirgends. Die Registrierung nennt keine Umgebungstemperatur, keinen Einsatzbereich und keine Aussage zur UV-Beständigkeit der Polycarbonat-Scheibe, und eine Anleitung gibt es nicht. Für einen Strahler, den man abends einsteckt und morgens wieder mitnimmt, ist das folgenlos. Für eine feste Montage an der Hauswand, die das Datenfeld Montageart Wandmontage nahelegt, fehlt jede Grundlage: Polycarbonat vergilbt unter Sonneneinstrahlung, Dichtungen altern, und ein Gerät mit Schutzkontaktstecker gehört ohnehin nicht dauerhaft in eine Außensteckdose. Für den festen Außeneinsatz sind andere Bauformen gedacht, wie sie in unserer Übersicht zur Außenbeleuchtung stehen.

Was keine Quelle beantwortet

Die Schutzklasse ist nicht dokumentiert. Das Maßbild zeigt einen Stecker mit seitlichen Erdungsbügeln, was auf Schutzklasse I und damit auf ein geerdetes Metallgehäuse hindeutet, aber weder Angebot noch Datenblatt noch Register sagen es. Für ein Gerät aus Aluminiumdruckguss, das auf nassem Untergrund steht, ist das keine Nebensache: Bei Schutzklasse I hängt die Sicherheit am durchgängigen Schutzleiter, und dann gehört der Strahler auf einer Baustelle hinter eine Fehlerstromschutzeinrichtung. Auch der Leiterquerschnitt des drei Meter langen Kabels steht nirgends.

Zum Betrieb selbst fehlt fast alles, was ein Datenblatt sonst regelt. Es gibt keine Angabe zur zulässigen Umgebungstemperatur, keine zum Einschaltdauerverhältnis, keine zur Gehäusetemperatur im Dauerbetrieb und keine dazu, ob der Strahler senkrecht nach oben gerichtet betrieben werden darf, was für die Wärmeabfuhr der entscheidende Punkt wäre. Der Aufzählungstext verspricht einen 10-Kilovolt-Überspannungsschutz, und dazu steht in der einzigen Herstellerunterlage kein Wort. Auch das Versprechen von drei Jahren kostenlosem Austausch findet sich nur im Werbetext, ohne Angabe, wer diese Zusage einlöst und unter welchen Bedingungen.

Bei den Lichtdaten bleibt offen, wie sich die 6000 Lumen im Raum verteilen. Das Angebot nennt 120 Grad Abstrahlwinkel, die Registrierung führt das Gerät dagegen als ungebündelte Lichtquelle mit Messung in der vollen Kugel bei 360 Grad. Beides zusammen passt nicht: Ein Strahler mit 120 Grad Kegel ist nach der Systematik der Verordnung eher eine gebündelte Lichtquelle. Bemerkenswert ist dabei, dass die Einordnung als gebündelt dem Anbieter genützt hätte, denn dafür sieht die Verordnung den höheren Faktor 1,176 vor, was rechnerisch Klasse A ergeben hätte. Er hat sie nicht gewählt. Eine Lichtstärkeverteilung, ein Datenblatt mit Kegelmaßen oder eine Angabe zur Beleuchtungsstärke in einem bestimmten Abstand gibt es trotzdem nicht.

Ungeklärt bleiben schließlich die Widersprüche, die keine Unterlage auflöst. Die Abdeckung wird im Text mit 300 und im Bild mit 280 Quadratmetern angegeben. Die Modellnummer der Tabelle ist im Register nicht auffindbar. Die Spannung steht einmal als Bereich von 85 bis 277 Volt und einmal als glatte Angabe 277 Volt Wechselstrom, was in einem 230-Volt-Netz nichts zu suchen hat. Und in der Zeile Spezifikation erfüllt steht neben CE und RoHS auch FCC, ein Zeichen der US-Fernmeldebehörde, das für den Vertrieb in der EU ohne Bedeutung ist. Wie ein durchdokumentierter Außenstrahler aussieht, zeigt unser Datencheck zum Steinel XLED Home 2 XL.

Für wen der Strahler passt und für wen nicht

Zuerst das, was hier trägt, und es ist mehr, als der Rest dieses Textes vermuten lässt. Dieses Modell ist registriert, und die Registrierung ist abrufbar. Der Anbieter hat sich nicht mit einer Klasse geschmückt, die ihm nicht zusteht: Das Label sagt B, und 6000 Lumen bei 30 Watt ergeben rechnerisch genau Klasse B. Die Angaben zu Flimmern und Stroboskop-Effekt liegen mit je 0,1 weit unter den Grenzwerten, das Werbewort flimmerfrei ist also gedeckt. Und die Grunddaten stimmen quer über alle Quellen: 30 Watt, nicht dimmbar, 1,23 Kilogramm, 24 Zentimeter Höhe, drei Meter Kabel mit Schalter und Stecker, Kopf um 360 Grad drehbar und um 270 Grad neigbar. Für die Einstiegsklasse unter fünfzig Euro ist das ein ordentlich dokumentiertes Gerät.

Dagegen stehen vier Punkte. Der Werbetext nennt 6500 Lumen, wo die eigene Unterlage 6000 nennt, und ausgerechnet diese 500 Lumen wären der Sprung in eine Klasse, die das Label nicht ausweist. Die Produktdatentabelle nennt einen Farbwiedergabeindex von 96, wo die Unterlage 80 nennt, und 5000 Kelvin, wo die Unterlage 6500 nennt. Der Verschiebungsfaktor steht mit 0,50 im eigenen Datenblatt, während die Ökodesign-Verordnung oberhalb von 25 Watt 0,9 verlangt. Und der Vergleich mit einem 500-Watt-Halogenstrahler stimmt beim Verbrauch, aber nicht bei der Helligkeit, denn ein solcher Halogenstrahler liefert rund 8000 Lumen.

Für wen passt der Strahler? Für Garage, Werkstatt, Carport und Hof, überall dort, wo eine Steckdose in Reichweite ist und wo das Gerät nach getaner Arbeit wieder hereingeholt wird. Für den Kofferraum des Handwerkers, der abends eine Fläche ausleuchten muss und dafür kein Stativ und keine Verkabelung aufbauen will: Bügel aufstellen, Stecker rein, Wippschalter umlegen. Für die Ausleuchtung einer Arbeitsfläche von etwa 20 bis 30 Quadratmetern bei 200 bis 300 Lux, also für die Größe einer Doppelgarage. Und für alle, die ein Gerät mit nachvollziehbarem Registereintrag einem Angebot ohne jede Unterlage vorziehen.

Für wen passt er nicht? Für alle, die mit 6500 Lumen planen, denn belegt sind 6000, und schon die sind für 30 Watt ein sehr hoher Wert im Vergleich zu dokumentierten Markengeräten gleicher Leistung, die bei rund 3300 Lumen liegen. Für alle, die einen 500-Watt-Halogenstrahler ersetzen wollen, denn dafür fehlt mindestens ein Viertel des Lichts. Für die feste Montage an der Hauswand, denn dazu gibt es keine Unterlage, keine Temperaturangabe und keine Aussage zur UV-Beständigkeit der Kunststoffscheibe. Für den Einsatz mit dem Hochdruckreiniger, denn die 7 in IP67 schließt Strahlwasser nicht ein. Für Arbeiten, bei denen die Farbe zählt, etwa Lackieren oder Sortieren, denn ein Farbwiedergabeindex von 80 mit einem R9-Wert von 6 gibt Rot sehr schwach wieder. Und für Baustellen, auf denen viele Geräte an einer Verteilung hängen, denn ein Verschiebungsfaktor von 0,50 verdoppelt den Strom je Leuchte gegenüber einem korrekt entstörten Gerät.

Zum Schluss der übliche Hinweis: Das hier ist eine Datenprüfung, keine Kaufempfehlung. Wir haben nichts vermessen und keinen Strahler in der Hand gehabt. Wir haben nachgerechnet, was der Anbieter behauptet, und es gegen die Unterlage gehalten, die er selbst bereitstellt. Wo eine Angabe fehlt, steht das ausdrücklich da. Weitere Prüfungen dieser Art stehen in der Übersicht unserer Datenchecks.

Wenn du Arbeitslicht ohne Steckdose am Einsatzort brauchst, ist ein netzgebundener Strahler die falsche Bauform. Für diesen Fall haben wir eine Akku-Laterne geprüft: Der Datencheck zur Ledlenser ML4 Warm Light rechnet vor, wie weit ein Akku mit 2,77 Wattstunden auf welcher Helligkeitsstufe wirklich trägt.

Der umgekehrte Fall, eine Leuchte mit deutlich zu gut ausgewiesener statt rechnerisch unmöglicher Klasse, steht im Datencheck zur LUXULA Bürostehleuchte: Dort weisen zwei Registereintragungen 9000 Lumen aus, während das Angebot mit 7000 Lumen wirbt, und nur die Registerzahl trägt die deklarierte Klasse. Beide Fälle zeigen dasselbe: Der Klassenbuchstabe allein ist keine Gegenprobe, erst die Rechnung aus Lichtstrom, Leistungsaufnahme und dem passenden Faktor ist eine.

Quellen und Transparenz

Diese Seite entsteht aus Unterlagen, nicht aus einem eigenen Labor. Unten stehen alle Quellen, die dafür geöffnet wurden, und daneben ausdrücklich jede Aussage, die eine eigene Rechnung oder Einordnung ist.

Geprüfte Quellen

Eigene Rechnung, Auslegung oder Zuordnung

  • manufacturerDocCount steht auf 1, und das ist eine Wertung. Das Energielabel und das vierseitige Produktdatenblatt der Angebotsseite sind zwei Darstellungen desselben Registereintrags 2448750 und keine zwei unabhängigen Unterlagen. Eine Anleitung, ein Prüfbericht oder eine Konformitätserklärung liegt nicht vor.
  • Die Rechnung 6500 Lumen geteilt durch 30 Watt gleich 216,7 Lumen je Watt ist unsere eigene und verwendet ausschließlich Zahlen aus Titel und Produktdatentabelle des Angebots. Die Zuordnung dieses Werts zur Klasse A stützt sich auf die Klassentabelle des Anhangs II der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2015.
  • Der Faktor 1,000 statt 0,926 ergibt sich aus der Bauartangabe des Datenblatts, das die Lichtquelle als ungebündelt und an die Netzspannung angeschlossen ausweist. Der Faktor 0,926 gilt nur für nicht netzbetriebene Lichtquellen und wäre hier falsch.
  • Die Gegenrechnung 6000 Lumen geteilt durch 30 Watt gleich 200,0 Lumen je Watt und damit Klasse B stammt ebenfalls von uns, verwendet aber nur Werte aus dem Produktdatenblatt und dem Registereintrag. Das Ergebnis stimmt mit dem Energieabzeichen der Angebotsseite überein.
  • Die Angabe, wie viel Leistung für 6500 Lumen bei Klasse B nötig wäre, also 31,0 bis 35,1 Watt, ist eine reine Umkehrrechnung von uns. Ein solcher Wert steht in keiner Quelle.
  • Der Vergleich mit dem übrigen Sortiment derselben Marke beruht auf unserer Auswertung der 14 Registereinträge zur Handelsmarke SUFUYA. Dass dreizehn davon zwischen 120 und 139 Lumen je Watt liegen und nur dieses eine bei 200, ist unsere Zählung, nicht eine Aussage des Registers.
  • Der Vergleich mit einer etablierten deutschen Marke ist unsere Auswahl. Wir haben aus 214 Registereinträgen die netzbetriebenen 30-Watt-Modelle herausgesucht, um eine gleiche Leistungsklasse gegenüberzustellen. Das belegt keinen Fehler dieses Geräts, sondern ordnet die Größenordnung ein.
  • Die Auszählung, dass von den 20 netzbetriebenen Einträgen dieser Vergleichsmarke oberhalb von 25 Watt keiner unter einem Verschiebungsfaktor von 0,9 liegt, haben wir selbst aus der Trefferliste vorgenommen. Das Register weist eine solche Auswertung nicht aus.
  • Die Aussage, dass ein 500-Watt-Halogenstrahler rund 8000 Lumen liefert, stammt aus einem Umrüstratgeber und ist ein Richtwert, kein Messwert für ein bestimmtes Leuchtmittel. Je nach Bauart und Alter des Leuchtmittels liegt der Wert darüber oder darunter.
  • Die Umrechnung der beworbenen Fläche in Beleuchtungsstärke, also 6000 Lumen auf 300 Quadratmeter gleich 20 Lux, ist unsere Division ohne Abzüge für Wirkungsgrad, Montagehöhe und Abstrahlwinkel. In der Praxis kommt weniger auf der Fläche an, und das Licht verteilt sich ungleichmäßig. Die daraus abgeleiteten Flächen für 50, 200 und 500 Lux sind ebenfalls unsere Rechnung.
  • Die Zuordnung der Lux-Werte zu Tätigkeiten folgt einer Übersichtsdarstellung zur ASR A3.4, nicht dem Regeltext selbst. Dass 20 Lux dem Wert für allgemeine Beleuchtung im Hochbau entsprechen, ist unsere Gegenüberstellung.
  • Die Rechnung zur Scheinleistung, also 30 Watt bei einem Verschiebungsfaktor von 0,50 ergeben rund 60 Voltampere und etwa 0,26 Ampere am 230-Volt-Netz, stammt von uns. Sie beschreibt die Größenordnung, nicht ein gemessenes Verhalten an einer bestimmten Verteilung.
  • Die Feststellung, dass ein Verschiebungsfaktor von 0,50 unterhalb der Anforderung von 0,9 für Lichtquellen über 25 Watt liegt, ist eine Gegenüberstellung zweier belegter Zahlen. Ob daraus ein Verstoß folgt, entscheiden allein die nationalen Marktaufsichtsbehörden, nicht wir.
  • Die Einordnung des Kabelschalters und des Steckers als nicht für Nässe gemacht beruht auf der Betrachtung der Produktbilder des Anbieters und auf der erkennbaren Bauform. Eine Schutzartangabe für diese beiden Teile gibt es in keiner Quelle.
  • Die Vermutung, dass der Farbwiedergabeindex 96 aus der Zeile Anzahl der Leuchtmittel 96 verrutscht ist, ist unsere Deutung. Belegt ist nur, dass beide Zahlen in benachbarten Zeilen derselben Tabelle stehen und dass die Registrierung 80 nennt.
  • Der Hinweis, dass die Einordnung als gebündelte Lichtquelle mit dem Faktor 1,176 rechnerisch Klasse A ergeben hätte, ist unsere Modellrechnung anhand der Faktorentabelle. Sie erklärt, warum wir die gewählte Einordnung nicht für geschönt halten.
  • Der Preis wird nur als Klasse genannt. Die Einordnung Einstiegsklasse unter fünfzig Euro beschreibt die Preisklasse dieser Bauform, nicht einen Tagespreis.
  • Die Kundenbewertungen der Angebotsseite haben wir gelesen, aber nicht als Quelle verwendet. Bei 17 Stimmen ist die Grundlage für Aussagen über Haltbarkeit oder Helligkeit zu schmal.

Was offen bleibt

  • Warum die Produktdatentabelle die Modellnummer FL-30W-GZD-MZ3D führt, während das Datenblatt derselben Seite JM-30W-GZD-WH-DE nennt, klärt keine Quelle. Nur die zweite Kennung ist im EU-Produktregister auffindbar.
  • Welcher Lichtstrom gilt, die 6500 Lumen aus Titel und Tabelle oder die 6000 Lumen aus Datenblatt und Registrierung, bleibt offen. Genau diese Differenz entscheidet über die Effizienzklasse.
  • Welche Farbtemperatur das Gerät wirklich hat, ist ungeklärt. Titel und Tabelle nennen 5000 Kelvin, Datenblatt und Register nennen 6500 Kelvin als Einzelwert.
  • Welcher Farbwiedergabeindex stimmt, die 96 aus der Produktdatentabelle oder die 80 aus der Registrierung, sagt niemand. Die Registrierung nennt zusätzlich eine zulässige Spanne von 74 bis 83, was die 96 praktisch ausschließt.
  • Die Schutzklasse ist in keiner Quelle angegeben. Das Maßbild zeigt einen Stecker mit Erdungsbügeln, eine ausdrückliche Angabe zu Schutzklasse I oder II fehlt aber ebenso wie der Leiterquerschnitt des Kabels.
  • Für den Kabelschalter und den Stecker nennt keine Quelle eine Schutzart. Die Angabe IP67 bezieht sich erkennbar auf den Strahlerkopf, und damit bleibt der wichtigste Punkt für den Außeneinsatz undokumentiert.
  • Eine zulässige Umgebungstemperatur, ein Einschaltdauerverhältnis und eine Angabe zur Gehäusetemperatur im Dauerbetrieb fehlen vollständig. Ob der Strahler nach oben gerichtet betrieben werden darf, steht ebenfalls nirgends.
  • Der beworbene Überspannungsschutz von 10 Kilovolt taucht in der einzigen Herstellerunterlage nicht auf. Nach welcher Norm er geprüft wurde und ob er sich auf Leitungs- oder Erdableitung bezieht, sagt keine Quelle.
  • Ob der Strahler dauerhaft im Freien bleiben darf, ist nicht belegt. Zur UV-Beständigkeit der Polycarbonat-Scheibe und zur Alterung der Dichtungen gibt es keine Angabe, obwohl das Datenfeld Montageart Wandmontage nennt.
  • Die Abdeckungsangabe widerspricht sich innerhalb des Angebots: Der Aufzählungstext nennt 300 Quadratmeter, das Produktbild 280. Auf welche Beleuchtungsstärke sich beide Zahlen beziehen, sagt keine der beiden Stellen.
  • Warum das Gerät als ungebündelte Lichtquelle mit Messung in der vollen Kugel registriert ist, obwohl das Angebot 120 Grad Abstrahlwinkel nennt, bleibt offen. Eine Lichtstärkeverteilung liegt nicht vor.
  • Wer die zugesagten drei Jahre Austausch einlöst und unter welchen Bedingungen, ist nicht dokumentiert. Die Zusage steht nur im Werbetext, nicht in einer Unterlage.
  • Eine Bedienungsanleitung zu diesem Modell ist im Netz nicht auffindbar, und die Angaben zur verantwortlichen Person auf der Angebotsseite ließen sich nicht laden.

Geprüft und nicht erreichbar

  • sufuya.com, sufuya.de, sufuya.net, sufuya-lighting.com und sufuyalighting.com: kein DNS-Eintrag, keine dieser Adressen löst auf. Eine eigene Markenseite gibt es nicht, obwohl sich der Anbieter im letzten Aufzählungspunkt als professioneller Hersteller von Außenbeleuchtung bezeichnet.
  • Eine Bedienungs- oder Montageanleitung zu diesem Modell ist weder unter der Marktplatznummer noch unter einer der beiden Modellkennungen im Netz auffindbar. Auch die üblichen Sammelportale für Anleitungen führen nichts dazu.
  • EU-Produktregister EPREL, Abfrage nach der Modellkennung FL-30W-GZD-MZ3D aus der Produktdatentabelle des Angebots: null Treffer. Wer diese Nummer nachschlägt, findet nichts.
  • Die Angaben zur verantwortlichen Person und zu den Herstellerinformationen auf der Angebotsseite ließen sich nicht laden. Dort steht nur der Satz, dass die Informationen wegen eines Problems nicht angezeigt werden können.
  • Zur ENIF PEGASUS S.R.L., die den Registereintrag als Bevollmächtigte gestellt hat, existiert keine Website. Auf dem Produktdatenblatt steht in der Zeile Website nichts, als Kontakt sind eine Mobilnummer und eine Adresse bei einem Freimail-Anbieter angegeben.
  • Die deutsche Fassung des Verordnungstextes bei EUR-Lex ließ sich nicht abrufen: Die Anfragen liefen in eine Zwischenantwort ohne Inhalt. Wir haben deshalb auf die konsolidierten Fassungen beider Verordnungen im britischen Rechtsportal zurückgegriffen, die den EU-Text mit Anhängen und Tabellen wiedergeben.
  • Die offizielle PDF-Fassung der ASR A3.4 bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin antwortete auf eine Kopfanfrage mit HTTP 403. Die Lux-Werte stammen deshalb aus einer Übersichtsdarstellung, nicht aus dem Regeltext selbst.