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Datencheck Pflanzenlicht

LIGHTIMETUNNEL T5-60W: Das EU-Register nennt 24 Watt statt 60

Der Titel nennt 126 LEDs, ein Aufzählungspunkt im selben Angebot nennt 84 Chips und sechs mal zehn Watt. Beides zusammen kann nicht stimmen, und das EU-Produktregister entscheidet die Frage anders als beide: Zur Modellkennung HY-G-60W stehen dort 24,0 Watt Leistungsaufnahme, 1914 Lumen und 3000 Kelvin. Dass 24 Watt und nicht 60 gelten, bestätigt die eingetragene Effizienzklasse F, denn mit 60 Watt käme dieselbe Lichtmenge nur auf Klasse G. Eine PPFD-Angabe mit Messabstand, die bei Pflanzenlicht allein zählt, fehlt in jeder Unterlage.

Stand: 6. August 2026

KI-gestützter Text redaktionell geprüft · Bilder sind echte Produktfotos, keine KI-Bilder · Details

Passt, wenn: Du hast ein Regal, eine Fensterbank oder eine Anzuchtschale und willst dort im Winter Kräuter, Stecklinge und dunkel stehende Zimmerpflanzen über die Runden bringen: Dafür ist eine lautlose, passiv gekühlte Leiste eine vernünftige Wahl, und die 24 Watt aus dem Register belasten die Stromrechnung kaum. Du musst dabei mit sechs Einzelleisten hantieren, die mit Klebeband und Kabelbindern befestigt werden, und du musst den Timer nach jedem Stromausfall neu stellen. Nicht passt das Produkt, wenn du nach Zahlen kaufen willst: Es gibt keine PPFD-Angabe, keinen Messabstand und keinen Wert in Mikromol je Joule, also nichts, womit sich eine Fläche auslegen ließe. Nicht passt es auch, wenn du die 60 Watt aus dem Namen für Leistung hältst, denn im Register stehen 24. Für ein Zelt ab 60 mal 60 Zentimetern in der Blüte ist das zu wenig, und die Behauptung, damit lasse sich Sonnenlicht zwölf Stunden am Tag vollständig ersetzen, hält keiner Rechnung stand. Und wenn dir eine Schutzart wichtig ist, weil die Leuchte ins Gewächshaus oder in den Feuchtraum soll: Es gibt keine, in keiner Unterlage.

Was LIGHTIMETUNNEL an Unterlagen hergibt

Eine Herstellerseite zu LIGHTIMETUNNEL existiert nicht. Von den geprüften Domains löst nur lightimetunnel.com auf, und dort liegt kein Lampenhersteller, sondern eine chinesischsprachige Wett- und Glücksspielseite mit Zeichensatz gbk. Weder Impressum noch Datenblatt noch Anleitung, weder zur Marke noch zu diesem Modell. Ohne DNS-Eintrag blieben lightimetunnel.de, lightimetunnel.eu, lightimetunnel.net, lightimetunnel.shop, lightimetunnel.store, lightimetunnel.org, lightimetunnel.co.uk und lightimetunnel.cn. Auch lintecny.com, lintecny.de und lintecny-eu.com, gebildet aus dem Namen des Verkäufers, sind nicht auflösbar.

Die Marke selbst ist beim EUIPO auffindbar, aber nicht mehr geschützt. Unionsmarke 014562763, Bildmarke LIGHTIMETUNNEL, angemeldet am 16. September 2015, eingetragen am 14. Januar 2016, abgelaufen am 16. September 2025. Im Register steht ausdrücklich der Vermerk zur Nichtverlängerung, der Zustand lautet Registration expired. Inhaberin ist die Shenzhen Chixun Network Technology Co., Ltd. im Longhua-Distrikt von Shenzhen, vertreten durch einen Anwalt in Bordeaux. Eingetragen sind die Nizza-Klassen 11, 21 und 28. Im Warenverzeichnis der Klasse 11 stehen LED-Beleuchtungsgeräte, Aquarienleuchten, Autoleuchten, UV-Lampen für nichtmedizinische Zwecke und Bewässerungsanlagen. Pflanzenbeleuchtung oder Gartenbauleuchten kommen im gesamten Verzeichnis nicht vor.

Die entscheidende Unterlage steckt im EU-Produktregister EPREL. Unter der Eintragungsnummer 1357408 liegt dort die Modellkennung HY-G-60W, und als Name oder Handelsmarke des Lieferanten steht nicht LIGHTIMETUNNEL, sondern die Shenzhen Houyi Energy Saving Tech Co., Ltd. Dass beides zusammengehört, zeigt das Markenregister: Die britische und die US-amerikanische Marke LIGHTIMETUNNEL wurden 2015 von der Shenzhen Houyi Energy Efficiency Co., Ltd. angemeldet. Das Kürzel HY in der Modellkennung passt zu Houyi, das G zur Baureihe der Pflanzenleuchten, und die Außenmaße von 3000 mal 15 mal 15 Millimetern passen zu sechs Leisten von je 50 Zentimetern. Als Anschrift des Lieferanten nennt das Register eine Bevollmächtigte in Polen, die CET PRODUCT SERVICE SP. Z O.O. in Zgierz, mit einer deutschen Telefonvorwahl. In Verkehr gebracht seit dem 15. September 2022, verfügbar gemeldet für Deutschland, Italien, Frankreich, Spanien und Nordirland.

Damit zählen wir genau eine echte Unterlage zu genau diesem Modell: das amtliche Produktdatenblatt zum Eintrag 1357408, vier Seiten, mit der spektralen Strahlungsverteilung als Bild auf Seite drei. Kein Handbuch, kein Montageblatt, kein Spektrumsdiagramm der Marke, keine Kontaktadresse in Deutschland außer der Rufnummer der polnischen Bevollmächtigten. Wie viel oder wie wenig das im Vergleich ist, siehst du in unserer Übersicht aller Datenchecks. Wie wir Unterlagen zählen und was wir nicht tun, steht unter So bewerten wir: Wir haben hier nichts gemessen und nichts getestet, wir haben nur Papiere gelesen und gerechnet.

60 Watt im Namen, 24 Watt im Register

Der schärfste Befund steht im Produktdatenblatt, und er steht dort in zwei Zeilen. Leistungsaufnahme im Ein-Zustand: 24,0 Watt. Energieverbrauch im Ein-Zustand: 24 Kilowattstunden je 1000 Stunden. Der Angebotstext nennt sechs mal zehn Watt, die Variantenbezeichnung nennt 60 Watt, die Modellkennung trägt die 60 im Namen. Das Register kennt 24. Nicht ungefähr 60, nicht 60 minus Verluste, sondern 24,0.

Diese Zahl lässt sich nicht wegdiskutieren, weil die Effizienzklasse sie bestätigt. Anhang II der Verordnung (EU) 2019/2015 rechnet die Gesamt-Netzspannungslichtausbeute als Nutzlichtstrom geteilt durch Leistungsaufnahme im Ein-Zustand, multipliziert mit einem Faktor je Lichtquellentyp. Für gebündeltes Licht am Netz beträgt dieser Faktor 1,176. Das Register nennt 1914 Lumen Nutzlichtstrom im breiten Kegel von 120 Grad. Mit 24 Watt ergibt das 93,8 Lumen je Watt. Tabelle 1 der Verordnung setzt Klasse F bei 85 bis unter 110 Lumen je Watt an: Der Wert liegt genau dort, und das Register trägt Klasse F. Rechnest du dieselbe Lichtmenge dagegen mit 60 Watt, kommen 37,5 Lumen je Watt heraus, und das wäre eindeutig Klasse G. Die Effizienzklasse im Register wäre bei 60 Watt schlicht falsch. Für Klasse E hätte die Leistungsaufnahme bei 1914 Lumen unter 20,5 Watt liegen müssen. Was Watt und Lumen miteinander zu tun haben, erklären wir grundsätzlich in der Lumen-Watt-Tabelle.

Es ist kein Einzelfall, sondern ein Muster. Unter derselben Handelsmarke stehen im Register sechs Lichtquellen, und in jeder einzelnen liegt die eingetragene Leistungsaufnahme weit unter der Zahl im Modellnamen:

ModellkennungLeistungsaufnahme laut RegisterNutzlichtstromFarbtemperaturKlasse
HY-G-20W10 W760 lm3000 KF
HY-G-40W16 W1193 lm3000 KF
HY-G-60W24 W1914 lm3000 KF
HY-G-75W25 W1919 lm5500 KF
HY-G-80W15 W1141 lm3000 KF
HY-U-54W24 W2047 lm6500 KF

Lies die Tabelle einmal von unten nach oben: Das Modell mit 80 im Namen zieht 15 Watt und gibt 1141 Lumen ab, das Modell mit 60 im Namen zieht 24 Watt und gibt 1914 Lumen ab. Die 80 ist also schwächer als die 60. Damit ist die Wattzahl im Namen dieser Baureihe keine technische Angabe, sondern eine Sortierhilfe des Vertriebs. Wer beim Kauf Watt mit Wirkung verwechselt, greift hier zwangsläufig daneben. Für die Stromrechnung ist die niedrigere Zahl übrigens die gute Nachricht: 24 Watt über zwölf Stunden am Tag sind rund 105 Kilowattstunden im Jahr, bei tatsächlichen 60 Watt wären es rund 263. Wie du solche Rechnungen selbst aufstellst, steht unter LED-Stromverbrauch und Kosten.

126 LEDs, 84 Chips oder sechs mal zehn Watt

Der Titel des Angebots endet mit der Klammer 126 LEDs. Ein Aufzählungspunkt weiter unten schreibt im selben Angebot: sechs mal zehn Watt und 84 LED-Chips. Beides kann nicht stimmen. 126 wären sechs mal 21 Chips, 84 wären sechs mal 14 Chips. Keine der beiden Zahlen taucht in einer Unterlage auf, das Register führt zur Bestückung gar nichts: kein Feld für die Chipzahl, kein Feld für die Bauform der Einzel-LED. Es bleibt also eine Angebotsangabe gegen eine andere Angebotsangabe, und keine von beiden ist belegt.

Rechnerisch entscheidet die Chipzahl darüber, wie stark jede einzelne LED belastet wird. Mit den 24 Watt aus dem Register kommen auf 126 Chips rund 0,19 Watt, auf 84 Chips rund 0,29 Watt. Beides sind Werte, die zu üblichen kleinen SMD-Bauformen passen, wie sie in flachen Leisten verbaut werden. Mit den behaupteten 60 Watt wären es 0,48 Watt je Chip auf 126 Stück, und dann müsste die Leiste deutlich mehr Abwärme abführen, als ein 15 Millimeter schmales Aluminiumprofil ohne Lüfter im Wohnraum abgibt. Die passive Kühlung ist also weniger ein Kunststück als eine logische Folge davon, dass hier 24 Watt und nicht 60 Watt anfallen.

Zur dritten Zahl, dem Kürzel T5: T steht für die Röhrenbauform, die Ziffer für den Durchmesser in Achtelzoll. T5 bedeutet also fünf Achtel Zoll und damit rund 16 Millimeter, weshalb T5 in der Normbezeichnung auch T16 heißt. Das Register nennt für dieses Modell 15 Millimeter Breite und 15 Millimeter Tiefe. Das passt zur T5-Kontur, und es ist auch schon alles, was T5 hier bedeutet: eine Bauform, keine Leistungsklasse und kein Spektrum. Eine Leuchtstoffröhre ersetzt dieses Produkt nicht, das Register verneint die entsprechende Angabe ausdrücklich. Was eine echte Röhre im Register hergibt, zeigt unser Datencheck zur Ledvance T8-Röhre.

Warum Lumen hier die falsche Zahl ist

1914 Lumen klingen nach viel, sagen über Pflanzenwachstum aber fast nichts. Lumen, Lux und Candela sind photometrische Größen: Sie bewerten das Spektrum mit der Hellempfindlichkeitskurve des menschlichen Auges, die ihr Maximum bei 555 Nanometern im Gelbgrün hat. Genau dort brauchen Pflanzen am wenigsten. Blaues Licht zwischen 400 und 500 Nanometern und rotes Licht zwischen 600 und 700 Nanometern werden von dieser Kurve stark unterbewertet, obwohl beide Bereiche intensiv für die Photosynthese genutzt werden. Der Messgerätehersteller Gossen formuliert es unmissverständlich: Photometrische Messgrößen sind für die Beurteilung von Pflanzenbeleuchtungen nicht geeignet. Eine Lampe, die viele Lumen und wenig Rot liefert, sieht für dich heller aus und ist für die Pflanze schlechter.

Die richtigen Größen heißen anders. PAR ist der Strahlungsbereich von 400 bis 700 Nanometern. PPF ist der photosynthetische Photonenfluss, den eine Leuchte insgesamt abgibt, gemessen in Mikromol je Sekunde. PPFD ist die photosynthetische Photonenflussdichte, also die Zahl der nutzbaren Photonen, die pro Sekunde tatsächlich auf einem Quadratmeter Blattfläche ankommen, gemessen in Mikromol je Quadratmeter und Sekunde. Und PPE beschreibt die Effizienz: Mikromol je Joule, also wie viele nutzbare Photonen aus einem Watt elektrischer Leistung werden.

PPFD ist immer eine Punktmessung, und deshalb ist eine PPFD-Angabe ohne Abstand wertlos. Verdoppelst du den Abstand zwischen Leiste und Blatt, kommt grob ein Viertel der Photonen an. Zusätzlich ist eine Fläche nie gleichmäßig beleuchtet: In der Mitte ist es am hellsten, zum Rand fällt der Wert ab. Fachlich sauber wäre ein Messraster über die Anbaufläche, aus dem sich ein Mittelwert und die Ungleichmäßigkeit ergeben. Wer stattdessen nur den besten Punkt in der Mitte angibt, überschätzt die tatsächliche Lichtintensität erheblich. In diesem Angebot ist die Lage sogar einfacher: Es gibt überhaupt keine PPFD-Angabe, keinen PPF-Wert, keinen Messabstand und keine Angabe in Mikromol je Joule. Weder im Angebotstext noch im Register noch in irgendeiner Unterlage zu diesem Modell. Wer eine Pflanzenlampe nach Zahlen auswählen will, findet hier keine, mit der sich rechnen ließe. Wenn du dein Zimmer lieber von der Nutzung her planst, hilft der Licht-Planer weiter.

Die Behauptung, das Licht ersetze zwölf Stunden Sonne

Im vierten Aufzählungspunkt steht der weitreichendste Satz des ganzen Angebots: Das Licht könne das Sonnenlicht jeden Tag zwölf Stunden lang vollständig ersetzen. Diese Behauptung lässt sich mit dem Register und der Verordnung nach oben abschätzen, und sie hält nicht.

Der Hebel ist Anhang IV der Verordnung (EU) 2019/2015. Dort sind Lichtquellen für Sonderanwendungen von den Kennzeichnungspflichten ausgenommen, und Buchstabe j nennt genau unseren Fall: Lichtquellen, die eine fotosynthetische Effizienz von mehr als 1,2 Mikromol je Joule aufweisen und/oder mindestens 25 Prozent der Gesamtstrahlungsleistung zwischen 700 und 800 Nanometern abgeben und für die Nutzung im Gartenbau bestimmt sind. Dieses Modell ist aber eingetragen, mit Energielabel, mit Klasse F, mit vollem Datenblatt. Der Lieferant nimmt die Gartenbau-Ausnahme also nicht in Anspruch. Daraus folgt die Obergrenze: mehr als 1,2 Mikromol je Joule sind hier nicht dokumentiert, sonst wäre die Eintragung nicht nötig gewesen. Zum Vergleich: In der Fachliteratur erreichen rote LEDs bei 660 Nanometern rund 2,33 Mikromol je Joule, blaue bei 447 Nanometern rund 1,80, weiße Mischungen liegen bei 1,52 und Kombinationen aus Blau und Rot bei 2,25. Die 1,2 sind also nicht die Messlatte guter Pflanzenlampen, sondern deren Untergrenze.

Jetzt die Rechnung, bewusst günstig für das Produkt gerechnet. 1,2 Mikromol je Joule mal 24 Watt ergeben höchstens 28,8 Mikromol nutzbare Photonen je Sekunde für die gesamte Leiste. Volles Sonnenlicht liegt bei rund 2000 Mikromol je Quadratmeter und Sekunde, ein gut beleuchteter Innenraum bei etwa 5. Selbst wenn jedes einzelne Photon der Leiste auf einem Quadratmeter landen würde, ohne jeden Verlust, kämen 28,8 Mikromol je Quadratmeter und Sekunde an. Das ist rund ein Siebzigstel der Sonne. Die Tagesmenge folgt derselben Logik: Das Tageslichtintegral berechnet sich als 0,0036 mal PPFD mal Stunden. Volle Sonne über zwölf Stunden ergibt 86,4 Mol je Quadratmeter und Tag. Diese Leiste kann über zwölf Stunden insgesamt höchstens 1,24 Mol Photonen abgeben, gleichgültig, wie du sie verteilst.

Beleuchtete FlächePPFD bei verlustfreier VerteilungTageslichtintegral bei 12 Stunden
0,15 m² (kleine Anzuchtschale)bis 192 µmol/m²/sbis 8,3 mol/m²/Tag
0,30 m² (Regalbrett)bis 96 µmol/m²/sbis 4,1 mol/m²/Tag
1,00 m² (Zeltgrundfläche)bis 29 µmol/m²/sbis 1,2 mol/m²/Tag
Volle Sonne zum Vergleichrund 2000 µmol/m²/s86,4 mol/m²/Tag

Damit ist die Aussage klar einzuordnen. Auf einer kleinen Anzuchtschale erreicht die Leiste im günstigsten Fall die Größenordnung, die Fachquellen für Keimlinge nennen, nämlich 200 bis 400 Mikromol je Quadratmeter und Sekunde beziehungsweise 8 bis 15 Mol je Quadratmeter und Tag. Für die Wachstumsphase werden 400 bis 700 genannt, für die Blüte 700 bis 1300. Die Obergrenze dieser Leiste liegt bei rund 192 auf 0,15 Quadratmetern, und dann müsste der Lichtverlust null sein. Sonnenlicht vollständig ersetzen bedeutet das nicht, auf keiner Fläche und in keiner Phase. Es bedeutet: Anzucht, Stecklinge, Kräuter und dunkel stehende Zimmerpflanzen, sehr nah am Blatt, auf kleiner Fläche.

Vollspektrum, 3500 im Titel und ein R9 von 8

Der Titel beginnt mit Full Spectrum und der Zahl 3500. Als Leistung ist die 3500 nicht gemeint, das wäre absurd. Gemeint ist offensichtlich eine Farbtemperatur von 3500 Kelvin. Das Register sagt etwas anderes: ähnliche Farbtemperatur 3000 Kelvin, eingetragen als Einzelwert, nicht als Bereich, und farblich abstimmbar ausdrücklich Nein. Die eingetragenen Farbwertanteile x gleich 0,447 und y gleich 0,412 lassen sich nachrechnen: Über die Näherungsformel von McCamy landet dieser Farbort bei rund 2900 Kelvin. Der Farbort gehört also zu 3000 und nicht zu 3500. Was Kelvin-Zahlen überhaupt aussagen, steht bei uns unter Lichtfarbe und Kelvin.

Interessanter als die Farbtemperatur ist der Farbwiedergabeindex. Das Datenblatt nennt einen allgemeinen Index von 83 und einen R9-Wert von 8. R9 beschreibt die Wiedergabe von gesättigtem Rot, und 8 von 100 ist sehr wenig. Für eine Lampe, die im Angebotstext ausdrücklich mit roten LED-Chips für die Blüte wirbt, ist dieser Wert ein Warnsignal: Ein hoher Anteil an tiefem Rot würde R9 nach oben ziehen. Dazu passt der Farbort selbst, der praktisch auf der Kurve eines warmweißen Schwarzkörpers liegt und nicht in Richtung Rot verschoben ist. Beide Beobachtungen deuten in dieselbe Richtung: Warmweiß dominiert, das Rot ist Beigabe. Belegt ist damit nicht, wie viel Rot verbaut ist, sondern nur, dass die eingetragenen Farbdaten keinen hohen Rotanteil stützen. Die spektrale Strahlungsverteilung liegt als Bild im Datenblatt bei, Zahlenwerte je Wellenlängenband nennt sie nicht.

Vollspektrum ist ohnehin kein geschützter Begriff und keine Messgröße. Es gibt keine Norm, die festlegt, ab wann eine Lampe ein Vollspektrum hat. Prüfbar wären allein Angaben wie der Photonenanteil in Blau, Grün, Rot und Dunkelrot, wie ihn Messgeräte für Pflanzenlicht getrennt ausgeben. Solche Angaben macht dieses Angebot nicht. Weitere Grundlagen zum Thema findest du in unserem Wissensbereich.

Timer, Montage, Sicherheit und was offen bleibt

Der Timer ist im Angebot ehrlich beschrieben und trotzdem eine Stolperfalle. Drei Modi mit 3, 6 oder 12 Stunden, ausgelegt als 24-Stunden-Zyklus, und nach dem Ausschalten ungültig. Im Klartext: Jeder Stromausfall und jede versehentlich getrennte Steckdosenleiste setzt den Rhythmus zurück, und für Pflanzen ist ein verschobener Tag mehr als ein Schönheitsfehler. Dazu passt eine Lücke im Datenblatt: Die Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand ist nicht angegeben. Ein Timer, der einen Tageszyklus mitzählt, muss dauerhaft mitlaufen und Strom ziehen. Wie viel, sagt keine Unterlage. Kurios ist außerdem, dass das Datenblatt die Lampe als vernetzte Lichtquelle führt, während der Angebotstext keine Smart-Home-Anbindung nennt und die dafür vorgesehene Zeile für die Leistungsaufnahme im vernetzten Bereitschaftsbetrieb leer bleibt.

Zwei weitere Registerangaben sind für die Kaufentscheidung wichtiger, als sie klingen. Erstens die Art des Sockels: Das Datenblatt trägt dort einen Schrägstrich, es gibt also keine Fassung. Die LEDs sind fest verbaut, nichts lässt sich wechseln. Fällt eine Leiste aus, ist die Leiste hin. Zweitens die Dimmbarkeit: Eingetragen ist nicht einfach dimmbar, sondern nur mit bestimmten Dimmern. Die vier Helligkeitsstufen kommen aus dem mitgelieferten Steuerkabel, nicht aus einem Wanddimmer, und mit einem Fremddimmer ist nicht zu rechnen.

Zur Montage nennt das Angebot doppelseitiges Klebeband und Kabelbinder. Für eine drei Meter lange Aluminiumkonstruktion aus sechs Teilen mit Zuleitungen und Verlängerungen ist Klebeband die schwächste Lösung, besonders auf lackierten, staubigen oder feuchten Flächen und besonders über der Zeit, wenn sich das Profil im Betrieb erwärmt. Kabelbinder an einem Regalboden oder Haken halten dauerhaft besser. Eine Schutzart nennt keine Unterlage, weder das Angebot noch das Register. Ohne IP-Angabe gilt: Innenraum, trocken. Nicht ins Gewächshaus, nicht über die Badewanne, nicht in die Regenlage auf dem Balkon, und der Netzstecker gehört nicht in eine Spritzwasserzone. Wer eine Zuleitung im Freien braucht, sieht am Beispiel unseres Datenchecks zur LaPitio-Lichterkette, wie unterschiedlich IP-Ziffern gelesen werden müssen.

Und ein Sicherheitshinweis, der bei Pflanzenlicht regelmäßig untergeht: Schau nicht in die Leiste. Aus der Spitzenlichtstärke von 1632 Candela und dem Abstandsgesetz ergibt sich in der Achse bei 30 Zentimetern eine Beleuchtungsstärke in der Größenordnung von 18.000 Lux, bei 50 Zentimetern noch rund 6500. Das ist eine grobe Abschätzung, weil das Abstandsgesetz bei einer drei Meter langen Quelle im Nahbereich nicht saubere Ergebnisse liefert, aber die Größenordnung genügt: Das ist ein Vielfaches der Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz und liegt im blendenden Bereich. Nach DIN EN 62471 zur fotobiologischen Sicherheit ist der lange, direkte Blick in eine Quelle mit hoher Leuchtdichte und hohem Blaulichtanteil das Risiko, nicht der zufällige Blick, den der Lidschlussreflex abfängt. Praktisch heißt das: Leiste so ausrichten, dass sie aus Sitz- und Augenhöhe verdeckt ist, nicht auf Kinderaugenhöhe montieren, beim Gießen und Umtopfen ausschalten. Eine Risikogruppen-Einstufung nach dieser Norm liegt für dieses Modell nicht vor. Wenn du ohnehin nur eine einzelne Pflanze am Fenster stärken willst, ist eine Klemmleuchte mit Schwanenhals die kleinere Lösung: dazu unser Analyse der wolezek Klemm-Pflanzenlampe.

Quellen und Transparenz

Diese Seite entsteht aus Unterlagen, nicht aus einem eigenen Labor. Unten stehen alle Quellen, die dafür geöffnet wurden, und daneben ausdrücklich jede Aussage, die eine eigene Rechnung oder Einordnung ist.

Geprüfte Quellen

Eigene Rechnung, Auslegung oder Zuordnung

  • manufacturerDocCount steht auf 1. Gezählt ist ausschließlich das amtliche Produktdatenblatt zum EPREL-Eintrag 1357408, weil es die Modellkennung HY-G-60W trägt. Es ist über eine Bevollmächtigte eingereicht, keine von der Marke veröffentlichte Unterlage. Anleitung, Montageblatt und Spektrumsdiagramm der Marke fehlen vollständig.
  • Die Zuordnung des Eintrags 1357408 zu diesem Angebot ist begründet, aber nicht bewiesen. Sie stützt sich auf die Modellkennung HY-G-60W, auf die Übereinstimmung von HY mit Shenzhen Houyi, auf die Markenanmeldungen von LIGHTIMETUNNEL durch Shenzhen Houyi Energy Efficiency in Großbritannien und den USA und auf die Außenmaße von 3000 Millimetern, die zu sechs Leisten von 50 Zentimetern passen. Das Angebot selbst nennt keine Modellkennung. Gegen die Zuordnung spricht die Farbtemperatur: Register 3000 Kelvin, Angebotstitel 3500.
  • Die Werte 93,8 und 37,5 Lumen je Watt, die Obergrenze von 20,5 Watt für Klasse E, die Obergrenze von 28,8 Mikromol je Sekunde, die daraus abgeleiteten PPFD- und DLI-Werte je Fläche, die 105 und 263 Kilowattstunden im Jahr, die Wattzahlen je LED-Chip und die Beleuchtungsstärken bei 30 und 50 Zentimetern sind unsere eigenen Rechnungen aus Register-, Verordnungs- und Angebotsangaben. Es sind keine gemessenen Größen.
  • Die Obergrenze von 1,2 Mikromol je Joule ist eine Schlussfolgerung, kein Messwert. Sie folgt daraus, dass der Lieferant die Gartenbau-Ausnahme nach Anhang IV Buchstabe j nicht in Anspruch nimmt, sondern regulär mit Energielabel registriert. Denkbar bleibt eine Registrierung aus Vorsicht trotz erfüllter Ausnahme. Der Text bezeichnet die Zahl deshalb durchgängig als Obergrenze.
  • Die rund 2900 Kelvin aus den Farbwertanteilen sind unsere Rechnung nach der Näherungsformel von McCamy, kein Messwert und keine Registerangabe. Die Aussage lautet nur: Der Farbort gehört zu 3000 und nicht zu 3500.
  • Die Aussage, der Rotanteil sei gering, ist eine Schlussfolgerung aus dem R9-Wert von 8 und aus der Lage des Farbortes nahe der Schwarzkörperkurve. Sie ist begründet, aber sie ist keine Spektralmessung. Wie viel Rot verbaut ist, sagt keine Unterlage.
  • Die Beleuchtungsstärken von rund 18.000 und 6500 Lux folgen aus dem quadratischen Abstandsgesetz und der Spitzenlichtstärke von 1632 Candela. Bei einer drei Meter langen Quelle gilt das Abstandsgesetz im Nahbereich nicht sauber. Die Zahlen taugen für die Größenordnung und für die Blendungswarnung, nicht als Messwert.
  • Der Angebotstext ist die einzige Quelle für 126 LEDs, 84 Chips, sechs mal zehn Watt, 3500 im Titel, vier Helligkeitsstufen, Zweikanalsteuerung, Timer mit 3, 6 und 12 Stunden, Aluminiumgehäuse, Klebeband und Kabelbinder, 13 Jahre Herstellererfahrung und die Behauptung zum vollständigen Ersatz von Sonnenlicht. Keine dieser Angaben ist unabhängig belegt.
  • Die Marktplatzseite selbst ließ sich nicht auslesen. Die Detailtabelle mit Gewicht, Abmessungen der Verpackung, Modellnummer und EU-Verantwortlichem konnten wir deshalb nicht prüfen. Die Angabe eines Modells HY-G-60W stammt aus unserem Recherchebrief und wurde erst durch den Registertreffer bestätigt.
  • Der EPREL-Eintrag trägt das Feld lastVersion auf false bei Versionsnummer 1. Ob es neuere Versionen gibt, die über die öffentliche Schnittstelle nicht erscheinen, ist ungeklärt. Der Eintrag wurde im März 2026 erneut in den öffentlichen Datenbestand übernommen.
  • Die Unionsmarke LIGHTIMETUNNEL ist seit dem 16.09.2025 abgelaufen und ausdrücklich nicht verlängert. Inhaberin der abgelaufenen Marke ist die Shenzhen Chixun Network Technology, während das Produkt beim Register unter der Handelsmarke Shenzhen Houyi Energy Saving Tech steht. Marke und Lieferant sind also verschiedene Unternehmen. Kein Textbaustein sollte LIGHTIMETUNNEL als Hersteller bezeichnen.
  • Kategorie-Textbausteine zu Wohnraumleuchten passen hier nicht. Für Pflanzenlicht ist Lumen die falsche Größe, und jede automatisch eingesetzte Lumen-Empfehlung oder Kelvin-Empfehlung aus dem Wohnlicht-Baukasten wäre sachlich falsch.

Was offen bleibt

  • Ob die Leiste 126 oder 84 LED-Chips trägt, bleibt offen. Der Titel nennt die eine Zahl, ein Aufzählungspunkt im selben Angebot die andere, und keine Unterlage nennt eine von beiden.
  • Ob die Farbtemperatur 3000 oder 3500 Kelvin beträgt, ist ungeklärt. Das Register nennt 3000 als Einzelwert, der Angebotstitel trägt die 3500.
  • Ein PPFD-Wert existiert in keiner Unterlage, folglich auch kein Messabstand, keine Ausleuchtungsfläche und kein Verhältnis von Mindest- zu Höchstwert über die Fläche.
  • Ein PPF-Wert in Mikromol je Sekunde und eine Photonenausbeute in Mikromol je Joule fehlen ebenfalls. Unsere Obergrenze von 28,8 Mikromol je Sekunde ist aus der Ausnahmeschwelle der Verordnung abgeleitet, kein Messwert.
  • Der Anteil an Blau, Grün, Rot und Dunkelrot am Photonenstrom ist nicht bezifferbar. Die spektrale Strahlungsverteilung liegt nur als Bild im Datenblatt vor, ohne Zahlen je Wellenlängenband.
  • Die Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand ist im Datenblatt nicht ausgefüllt, obwohl der Timer einen 24-Stunden-Zyklus mitzählen muss und dafür dauerhaft Strom braucht.
  • Warum das Datenblatt die Lampe als vernetzte Lichtquelle führt, obwohl der Angebotstext keine Vernetzung nennt, ist unklar. Die zugehörige Zeile zur vernetzten Bereitschaftsleistung bleibt leer.
  • Eine Schutzart nennt keine Unterlage. Ob die Leiste in einem Gewächshaus mit hoher Luftfeuchte betrieben werden darf, ist damit nicht beantwortet.
  • Eine Einstufung nach DIN EN 62471 in eine Risikogruppe liegt für dieses Modell nicht vor, ebenso keine Angabe zur Leuchtdichte der Leiste.
  • Zur Lebensdauer in Stunden gibt es kein Feld im Datenblatt und keine Angabe im Angebot. Belegt sind nur Lebensdauerfaktor 1,00 und Lichtstromerhalt 0,96.
  • Ob die 13 Jahre Herstellererfahrung aus dem Angebotstext zutreffen, ist nicht prüfbar. Die zugehörige Unionsmarke wurde 2015 angemeldet und 2025 nicht verlängert.
  • Was das Netzteil an Eingangsspannung, Ausgangsspannung und Wirkungsgrad hat, sagt keine Unterlage. Das Register beschreibt eine Netzspannungslichtquelle, ohne das separate Betriebsgerät zu beziffern.
  • Welches Unternehmen als in der EU verantwortliche Person auf der Verpackung steht, konnten wir nicht prüfen. Im Register erscheint nur eine Bevollmächtigte in Polen.

Geprüft und nicht erreichbar

  • geprüft und ohne Ergebnis: lightimetunnel.de, lightimetunnel.eu, lightimetunnel.net, lightimetunnel.shop, lightimetunnel.store, lightimetunnel.org, lightimetunnel.co.uk und lightimetunnel.cn haben keinen DNS-Eintrag
  • geprüft und ohne Ergebnis: lightimetunnel.com löst auf, liefert aber keine Herstellerseite, sondern eine chinesischsprachige Wett- und Glücksspielseite ohne jeden Bezug zu Beleuchtung, ohne Impressum und ohne Datenblatt
  • geprüft und ohne Ergebnis: lintecny.com, lintecny.de und lintecny-eu.com, gebildet aus dem Namen des im Angebot genannten Verkäufers, haben keinen DNS-Eintrag
  • geprüft und ohne Ergebnis: EPREL kennt zur Handelsmarke LIGHTIMETUNNEL keinen einzigen Eintrag. Die Trefferliste ist leer, gesucht in beiden Schreibweisen. Auffindbar ist das Modell nur über die Modellkennung HY-G-60W und über die Handelsmarke des Herstellers
  • geprüft und ohne Ergebnis: lightimetunnel.grow-light.org ist keine Herstellerseite, sondern ein Vergleichsportal ohne Impressum und ohne Kontaktperson. Es nennt zu LIGHTIMETUNNEL keine PPFD-Werte und keine belastbaren technischen Daten
  • geprüft und nicht verwertet: die Bild-Datei der spektralen Strahlungsverteilung liegt im Register unter spdimage_1357408.jpg, die direkten Abrufe der Schnittstelle antworten aber mit HTTP 403. Das Bild ist nur als Seite 3 des Produktdatenblatts sichtbar, Zahlenwerte enthält es nicht
  • geprüft und nicht verwertet: die Label-Adresse zum Eintrag 1357408 antwortet mit HTTP 200, liefert aber kein PDF, sondern die HTML-Hülle der Anwendung. Das Energielabel als Datei liegt uns deshalb nicht vor und wird nicht als Unterlage gezählt
  • geprüft und nicht verwertet: die HTML- und PDF-Abrufe der Verordnung (EU) 2019/2015 auf eur-lex.europa.eu antworten dauerhaft mit HTTP 202 und leerem Inhalt. Der Volltext stammt deshalb aus der amtlichen Fassung auf ce-richtlinien.eu
  • geprüft und nicht verwertet: growland.net führt eine brauchbare Tabelle mit PPFD- und DLI-Zielwerten je Wachstumsphase, verweigert den Abruf aber mit HTTP 403. Die Zielwerte im Text stützen sich deshalb auf led-pflanzenlichter.de und pflanzen-lichter.de
  • geprüft und nicht verwertet: lientec-led.de leitet die Seite zum Tageslichtintegral auf eine Sperrseite um. Die DLI-Formel stammt deshalb aus dem Wikipedia-Artikel zur photosynthetisch aktiven Strahlung
  • geprüft und nicht verwertet: eine Anleitung oder ein Handbuch zu HY-G-60W oder zur Marke LIGHTIMETUNNEL ist auf keinem Sammelportal und auf keiner Herstellerseite auffindbar