Start/Datenchecks/UVtech Blue-3 Pro Lichttherapiebrille, 480 Nanometer Blaulicht, Timer mit 15, 30 und 45 Minuten laut Handbuch

Datencheck Lichttherapiebrille

UVtech Blue-3 Pro: 600 Lux bei 480 Nanometer, aber keine Risikogruppe

UVtech nennt für die Blue-3 Pro die Norm IEC 62471, aber in keiner Unterlage die Risikogruppe, die diese Norm als Ergebnis hat. Die 600 Lux des blauen Modus stehen ohne Messpunkt da; nach unserer eigenen Umrechnung sind das rund 630 Mikrowatt je Quadratzentimeter bei 480 Nanometer, grob das Zweieinhalbfache des dokumentierten Höchstwerts von AYO, was eine Größenordnung zeigt und keine Gefahr behauptet. Der Weißlichtmodus wird mit 470 Nanometer beschrieben, obwohl weißes Licht keine Wellenlänge hat, und eine Farbtemperatur nennt niemand. Die beworbenen Intensitätseinstellungen kennt das Handbuch des Anbieters nicht: Es gibt eine Lichtfarbe, einen Timer und eine Automatik, die immer auf maximale Helligkeit hochfährt.

Stand: 30. August 2026

KI-gestützter Text redaktionell geprüft · Bilder sind echte Produktfotos, keine KI-Bilder · Details

Passt, wenn: Du willst morgens Licht ins Auge bringen, ohne dafür still vor einer Lampe zu sitzen, und du willst nicht den Preis der etablierten Lichtbrillen zahlen. Genau in diese Lücke zielt die Blue-3 Pro: Sie liegt bei etwa einem Drittel bis der Hälfte dessen, was AYO+ und Luminette 3 kosten. Die Unterlagenlage ist dabei besser, als diese Warengruppe sonst hergibt, denn es gibt ein fünfsprachiges Handbuch des Importeurs und eine vollständige Datenzeile im eigenen Shop der Marke. Die eine Angabe, auf die es bei blauem Licht am Auge ankommt, fehlt trotzdem: UVtech nennt IEC 62471 als Zertifizierung, aber in keiner Unterlage die Risikogruppe, die diese Norm als Ergebnis liefert. Dazu kommen 600 und 1500 Lux ohne jeden Messpunkt, ein Weißlichtmodus, dem eine Wellenlänge statt einer Farbtemperatur zugeschrieben wird, und beworbene Intensitätseinstellungen, die das Handbuch des Anbieters selbst nicht kennt. Und unabhängig von jeder Zahl auf dieser Seite gilt: Lichtanwendung ersetzt keine ärztliche Behandlung, und wer den Verdacht auf eine saisonale Depression hat, klärt das zuerst ärztlich ab, bevor er ein Gerät kauft.

Was UVtech zu dieser Brille wirklich veröffentlicht

Bei einer Lichtbrille aus dem Marktplatzhandel rechnet man mit dem üblichen Bild: eine Handelsmarke ohne Anschrift, ein Angebotstext aus vier Werbeversprechen, keine einzige Unterlage. Bei der Blue-3 Pro ist es anders, und zwar in beide Richtungen. Es gibt zwei echte Unterlagen des Anbieters, und beide enthalten Zahlen. Zugleich fehlt genau die eine Angabe, die bei einer Lichtanwendung am Auge über alles entscheidet. Vorweg der Satz, der über diesem ganzen Datencheck steht: Lichtanwendung ersetzt keine ärztliche Behandlung, und eine vermutete Winterdepression gehört ärztlich abgeklärt, bevor irgendein Gerät gekauft wird.

Hinter der Marke steht die UVtech s.r.o., ein tschechisches Unternehmen mit eigenem Shop. Das ist keine Vermutung: Das Unternehmen ist im EU-Produktregister als geprüfter Lieferant hinterlegt und führt dort seine Website selbst auf. Der Shop verkauft Schlafhygiene und Biohacking, also Blaulichtfilterbrillen, bernsteinfarbene Nachtlampen, UV-C-Lampen und Wasserstoffgeneratoren. Dass eine Marke namens UVtech ein Gerät verkauft, dessen erstes Verkaufsargument eine UV-freie LED ist, bleibt trotzdem eine Kuriosität. Zur Sache: Jede weiße und jede blaue Leuchtdiode dieser Bauart strahlt praktisch kein Ultraviolett ab. Die Angabe UV-frei beschreibt nicht eine Eigenschaft dieses Geräts, sondern eine Eigenschaft von Leuchtdioden. Sie war ein echtes Unterscheidungsmerkmal, solange Lichttherapiegeräte mit Leuchtstoffröhren gebaut wurden, denn die geben tatsächlich einen kleinen UV-Anteil ab und brauchen dafür einen Filter.

Die erste Unterlage ist ein Handbuch als PDF, das am Angebot hinterlegt ist und vom Medienserver des Marktplatzes ausgeliefert wird. Seine Kopfzeile lautet: Produkt Blue-3 Pro Blaulicht-Therapie-Brille, Herkunft der Ware China, Importeur UVtech Ltd., Zertifizierung CE, ROHS, IEC 62471:2006. Es ist fünfsprachig, nämlich in Deutsch, Französisch, Englisch, Spanisch und Polnisch, und der deutsche Abschnitt steht an erster Stelle. Der Angebotstext verspricht demgegenüber nur ein Handbuch FR. Das ist einer der ganz wenigen Punkte, an denen das Angebot weniger behauptet, als der Anbieter tatsächlich liefert.

Die zweite Unterlage ist die Produktseite im eigenen Shop der Marke. Sie ist ausschließlich auf Tschechisch verfügbar, eine deutsche oder englische Fassung existiert nicht. Dafür steht dort eine vollständige Datenzeile, und die enthält mehrere Werte, die das deutsche Angebot auslässt. Die folgende Übersicht legt die drei Quellenstände nebeneinander.

AngabeAngebotsseite DeutschlandHandbuch des ImporteursShop der Marke
Wellenlänge blaues Licht480 nmkeine Angabe480 nm
Wellenlänge weißes Licht470 nmkeine Angabe470 nm
Beleuchtungsstärke blau600 Luxkeine Angabe600 Lux
Beleuchtungsstärke weiß1500 Luxkeine Angabe1500 Lux
Messabstand oder Messpunktkeine Angabekeine Angabekeine Angabe
Farbtemperatur des Weißlichtskeine Angabekeine Angabekeine Angabe
Leistung der Leuchtdiodenkeine Angabekeine Angabe0,45 W blau, 0,65 W weiß
Akku3,7 V, 280 mAh300 mAh3,7 V, 280 mAh
Laufzeit2 h blau, 1,5 h weiß2 h blau, 1,5 h weiß2 h blau, 1,5 h weiß
Ladezeitkeine Angaberund 2 Stundenrund 2 Stunden
Sitzungsdauerkeine Angabe15, 30 oder 45 Minuten15, 30 und 45 Minuten
Maße und Gewicht185 x 165 x 15 mm, 65 gkeine Angabe185 x 165 x 15 mm, 65 g
Risikogruppe nach IEC 62471keine Angabekeine Angabekeine Angabe

Bleibt die Gegenprobe im EU-Produktregister, und die ist aufschlussreich. Unter der UVtech s.r.o. stehen dort sieben Lichtquellen, alle mit dem Prüfstatus verifiziert: die Modelle NIGHT-1, NIGHT-2 und Orange-4 sowie vier Einträge mit Kennungen der Form UVTECH58815W. Ihre Lichtströme reichen von 80 bis 432 Lumen, ihre Leistungsaufnahmen von 0,8 bis 7,5 Watt, ihre Farbtemperaturen liegen sämtlich zwischen 1478 und 1600 Kelvin. Das sind die bernsteinfarbenen Nachtlampen des Sortiments. Eine Blue-3, eine Blue-2 oder eine BLUE-1 steht nicht im Register, und die gezielte Suche nach diesen Kennungen liefert null Treffer.

Das ist aller Wahrscheinlichkeit nach kein Versäumnis, und deshalb sagen wir es ausdrücklich dazu. Die Verordnung (EU) 2019/2020 definiert eine Lichtquelle über drei Merkmale, die alle zugleich erfüllt sein müssen: Farbwertanteile innerhalb eines eng umgrenzten Bandes mit x zwischen 0,270 und 0,530, ein Lichtstrom zwischen 60 und 82.000 Lumen und ein Farbwiedergabeindex über null. Eine schmalbandige blaue Leuchtdiode bei 480 Nanometer liegt mit ihren Farbwertanteilen weit außerhalb dieses Bandes, und ein Farbwiedergabeindex lässt sich für sie nicht sinnvoll bestimmen. Der blaue Modus ist damit keine Lichtquelle im Sinn der Verordnung. Für den weißen Modus hängt es am Lichtstrom, und der wird nirgends genannt; aus 0,65 Watt Leistungsaufnahme folgt eine Größenordnung von grob 50 bis 80 Lumen und damit ein Wert genau an der 60-Lumen-Schwelle. Für dich als Käufer folgt daraus etwas Unangenehmes: Zu diesem Gerät existiert nirgends ein reguliertes Datenblatt und nirgends eine behördlich hinterlegte Zahl. Alles, was du bekommst, stammt vom Anbieter selbst. Wie wir mit solchen Quellenlagen umgehen und wo unsere Grenzen liegen, steht unter so bewerten wir.

600 Lux bei 480 Nanometer: was diese Zahl wirklich bedeutet

Jetzt zu der Zahl, um die es bei diesem Kauf geht. Der Anbieter nennt für den blauen Modus 600 Lux und für den weißen 1500 Lux. Wer diese Werte neben eine Tageslichtlampe legt, die mit 10.000 Lux wirbt, hält das Gerät für ein Spielzeug. Dieser Schluss ist falsch, und der Grund dafür ist die Einheit selbst.

Lux misst Helligkeit so, wie das Auge sie beim Sehen empfindet. Diese Empfindlichkeitskurve hat ihr Maximum bei 555 Nanometer im Grünen und fällt zu beiden Seiten steil ab. Bei 480 Nanometer erreicht sie nur noch rund 14 Prozent ihres Höchstwerts. Blaues Licht dieser Wellenlänge sieht also viel dunkler aus, als es energetisch ist. Genau diese Wellenlänge ist aber für die innere Uhr die wirksamste. Das Bundesamt für Strahlenschutz formuliert es in einem Satz: Besonders wirksam sei Blaulicht mit Wellenlängen um 480 Nanometer, weil das Pigment Melanopsin in den lichtempfindlichen Ganglienzellen der Netzhaut von diesen Wellenlängen am stärksten angeregt werde. Die 480 Nanometer der Blue-3 Pro sind also keine beliebige Zahl, sondern genau der Punkt, den die Behörde als wirksamsten benennt.

Rechnen wir die Angabe deshalb in die Einheit um, in der die Lichtbrillen dieses Segments sonst beschrieben werden. Bei 480 Nanometer beträgt die Augenempfindlichkeit 0,139, das photometrische Strahlungsäquivalent liegt bei 683 Lumen je Watt. 683 mal 0,139 ergibt rund 95 Lumen je Watt. 600 Lux geteilt durch 95 ergeben rund 6,3 Watt je Quadratmeter, und weil ein Quadratmeter aus 10.000 Quadratzentimetern besteht, sind das rund 630 Mikrowatt je Quadratzentimeter. Eine reale blaue Leuchtdiode ist allerdings kein reiner Einzelstrahl, sondern ein Band von etwa 20 bis 25 Nanometer Breite, und weil die Empfindlichkeitskurve zu längeren Wellen hin steil ansteigt, liegt der wahre Wert etwas darunter, grob bei 570 bis 630 Mikrowatt je Quadratzentimeter. Das ist unsere eigene Rechnung und keine Herstellerangabe.

Damit lässt sich das Gerät zum ersten Mal einordnen. Wir haben dieselbe Umrechnung schon einmal benutzt, nur in die andere Richtung: AYO gibt für seine Brille eine Bestrahlungsstärke an und keine Beleuchtungsstärke, und daraus wurden umgerechnet rund 155 Lux. Nebeneinandergelegt sieht das so aus.

GerätAngabe des AnbietersWellenlängevon uns umgerechnet
UVtech Blue-3 Pro, blauer Modus600 Lux480 nmrund 570 bis 630 Mikrowatt je cm²
UVtech Blue-3 Pro, weißer Modus1500 Luxals 470 nm angegebennicht umrechenbar, kein Spektrum bekannt
AYO+, blaues Lichtbis zu 250 Mikrowatt je cm²470 nmrund 155 Lux
Luminette 3, drei Stufen500, 1000 und 1500 Luxblau angereichertes Weißnicht umrechenbar, kein Spektrum genannt

Das Ergebnis überrascht: Nach dieser Rechnung liegt der blaue Modus der Blue-3 Pro bei grob dem Zweieinhalbfachen der Bestrahlungsstärke, die AYO für sein Gerät als Höchstwert angibt. Die Einschränkung gehört unmittelbar dazu, und sie ist gewichtig: Die AYO-Zahl ist ein dokumentierter Maximalwert aus einer Anleitung, die 600 Lux der Blue-3 Pro sind eine Angabe ohne jede Messbedingung. Wir vergleichen also eine belegte Zahl mit einer unbelegten. Was diese Rechnung zeigt, ist die Größenordnung, nicht die Rangfolge. Den vollständigen Quellenblock zum ersten Konkurrenzgerät findest du im Datencheck zur AYO+ Lichttherapiebrille, den zum zweiten im Datencheck zur Luminette 3.

Und was ist nun mit den 10.000 Lux, mit denen klassische Geräte werben? Für genau diese Frage gibt es eine Größe, die das Einheitenproblem löst: die melanopische äquivalente Tageslicht-Beleuchtungsstärke nach CIE S 026. Sie multipliziert eine gemessene Beleuchtungsstärke mit einem Faktor, der für Tageslicht als Bezugsspektrum definitionsgemäß eins beträgt und umso größer wird, je näher das Licht an der melanopischen Empfindlichkeit liegt. Für schmalbandiges Licht bei 480 Nanometer liegt dieser Faktor nach unserer Rechnung bei rund sieben bis acht, weil die Helligkeitskurve dort auf 14 Prozent abgesunken ist, während die melanopische Kurve nahe ihrem Maximum steht. 600 Lux bei 480 Nanometer entsprechen damit einer Größenordnung von 4000 bis 5000 melanopischen Lux. Eine Tageslichtlampe mit 10.000 Lux in Tageslichtweiß landet je nach Farbtemperatur bei etwa 7500 bis 10.000. Der Abstand zwischen den beiden Geräten ist also nicht der Faktor 17, den der nackte Zahlenvergleich nahelegt, sondern liegt eher bei zwei. Das ist eine Rechnung und ausdrücklich keine Wirkungsaussage.

Zwei Vorbehalte gehören dazu. Erstens fehlt bei den 600 Lux jeder Messpunkt. Bei einer Standlampe wäre das der Todesstoß, weil die Beleuchtungsstärke mit dem Quadrat der Entfernung fällt; das Bundesamt für Strahlenschutz schreibt zu den 10.000 Lux üblicher Geräte ausdrücklich dazu, dass sie vom Abstand des Anwenders zur Leuchte abhängen. Bei einer Brille sitzt die Quelle fest vor dem Auge, das Problem ist also kleiner. Es verschwindet aber nicht: Die Nasenauflage dieser Brille hat laut Handbuch drei Löcher, zwischen denen sich die Höhe frei verschieben lässt, und die Bügel sind im Winkel verstellbar. Die Geometrie ist damit vom Träger einstellbar, die Luxzahl nicht. Zweitens trägt die ganze Rechnung nur, wenn die 600 Lux überhaupt dort gemessen wurden, wo später das Auge sitzt, und nicht dicht an der Leuchtdiode. Was ein Raum an Grundhelligkeit braucht, ist übrigens eine völlig andere Rechnung und steht in unserem Artikel wie viel Lumen pro Raum. Diese Brille beleuchtet keinen Raum, sie beleuchtet zwei Augen.

Der Weißlichtmodus mit 470 Nanometer geht so nicht auf

Und jetzt die Angabe, die in dieser Form nicht stehen bleiben kann. Sowohl der Angebotstext als auch der Shop der Marke führen die Zeile Maximale Wellenlänge Blaues Licht 480nm / Weißlicht 470nm. Eine Wellenlänge beschreibt genau eine Farbe. Weißes Licht hat keine Wellenlänge, es ist eine Mischung über den ganzen sichtbaren Bereich. 470 Nanometer sind kein Weiß, sondern Blau.

Es gibt eine wohlwollende Lesart, und sie ist wahrscheinlich die richtige. Eine weiße Leuchtdiode ist im Kern eine blaue Leuchtdiode mit einer Leuchtstoffschicht davor: Der blaue Chip strahlt bei etwa 450 bis 470 Nanometer, der Leuchtstoff wandelt einen Teil davon in längere Wellen um, und die Mischung aus dem restlichen Blau und dem umgewandelten Gelb ergibt Weiß. Die 470 Nanometer wären dann die Wellenlänge dieses Anregungschips. Das ist eine echte Bauteilangabe, nur sagt sie über das Licht, das vorne herauskommt, nichts. Wörtlich gelesen ergibt die Zeile ohnehin Unsinn: Das Weißlicht wäre bei 470 Nanometer kurzwelliger, also blauer, als das blaue Licht bei 480 Nanometer.

Wichtiger als die Kuriosität ist, was hier fehlt. Für den Weißlichtmodus nennt keine einzige Quelle eine Farbtemperatur: nicht das Angebot, nicht das Handbuch, nicht der Shop der Marke, nicht die Seite des Schwestermodells. Ohne Kelvinwert ist die Angabe 1500 Lux für die zirkadiane Frage praktisch wertlos, denn zwei Weißtöne mit derselben Luxzahl unterscheiden sich in ihrer melanopischen Wirkung um mehr als den Faktor zwei, je nachdem ob sie warmweiß oder tageslichtweiß sind. Das Bundesamt für Strahlenschutz nennt für Lichttherapiegeräte Tageslichtweiß mit 6500 Kelvin als den üblichen Fall. Ob dieses Gerät dorthin gehört, sagt niemand. Wie stark Kelvinwerte den Charakter von Licht verändern, haben wir in der Übersicht zu Lichtfarbe und Kelvin zusammengestellt.

Aus beidem folgt eine Aussage, die für die Kaufentscheidung mehr zählt als alles andere in diesem Abschnitt. Rechnet man den blauen und den weißen Modus in derselben melanopischen Einheit gegeneinander, dann steht der blaue Modus mit 600 Lux bei grob 4000 bis 5000 melanopischen Lux, der weiße mit 1500 Lux je nach angenommener Farbtemperatur bei etwa 700 bis 1500. Der Modus mit der kleineren Luxzahl ist der um ein Mehrfaches stärkere. Wer die 1500 Lux für die eigentliche Therapieeinstellung hält, weil die Zahl größer aussieht, hat das Gerät genau verkehrt herum verstanden.

Das Handbuch bestätigt diese Rangfolge indirekt, und das spricht für den Anbieter. Es verordnet für den Morgen ausdrücklich das blaue Licht und weist dem weißen den Tag und den Nachmittag zu: gegen Wintermüdigkeit blaues Licht direkt nach dem Aufwachen für 15 bis 30 Minuten, weißes Licht tagsüber für 30 bis 45 Minuten. Zum Verankern des Rhythmus soll das blaue Licht jeden Morgen etwa zur gleichen Zeit für mindestens 15 Minuten laufen. Die Anwendungslogik ist also stimmig, auch wenn die Datenzeile es nicht ist. Und eine Grenze zieht das Handbuch mit erfreulicher Klarheit: Das Gerät solle nicht innerhalb von 1,5 Stunden vor dem Zubettgehen benutzt werden, weil das die Melatoninproduktion senke und den Schlaf verschlechtere. Warum das so ist, haben wir in unserem Beitrag zu Licht und Schlaf unaufgeregt aufgeschrieben.

IEC 62471 wird genannt, die Risikogruppe nicht

Blaues Licht ins offene Auge ist ein realer sicherheitstechnischer Gegenstand, und dafür gibt es eine Norm. DIN EN 62471 beurteilt die photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen und ordnet sie einer von vier Risikogruppen zu. Das Bundesamt für Strahlenschutz führt sie so: Gruppe 0 als freie Gruppe mit keinem Risiko, Gruppe 1 mit geringem Risiko, Gruppe 2 mit mittlerem Risiko und Gruppe 3 mit hohem Risiko, wobei Gruppe 3 für Allgemeinbeleuchtung nicht vorgesehen ist. Das Branchenportal licht.de übersetzt dieselben Stufen in Verhalten: Bei Gruppe 0 tritt auch bei dauerhaftem Blick keine Schädigung ein, bei Gruppe 1 auch nicht bei starrem Blick mit begrenzter Dauer, bei Gruppe 2 verhindert erst die natürliche Schutzreaktion des Auges den Schaden.

Das Handbuch des Importeurs nennt in seiner Kopfzeile Zertifizierung: CE, ROHS, IEC 62471:2006. Und dann nichts mehr. Eine Risikogruppe steht in keiner Unterlage dieses Anbieters, weder im Handbuch noch im Angebot noch im eigenen Shop. Das ist der zentrale Befund dieser Seite, und er ist genau so gemeint, wie er dasteht: als fehlende Angabe. IEC 62471 ist eine Einstufungsnorm. Ihr Ergebnis ist die Risikogruppe. Die Norm zu nennen und die Gruppe wegzulassen ist, als nenne jemand die Waage, aber nicht das Gewicht.

Wir sagen ausdrücklich nicht, dass von diesem Gerät eine Gefahr ausgeht. Dafür gibt es keinen Anhaltspunkt, und mehrere Argumente sprechen dagegen. Erstens liegen 480 Nanometer am langwelligen Ende des Blaulichtbereichs, den licht.de mit etwa 420 bis 490 Nanometer angibt, also am energieärmeren Rand. Wäre der Anbieter auf maximale Wirkung aus, ohne an die Netzhaut zu denken, hätte er kürzere Wellen gewählt. Zweitens sind die beiden etablierten Lichtbrillen in unserem Bestand geprüft und niedrig eingestuft: AYO nennt eine Prüfung durch den TÜV Rheinland nach IEC 62471 mit Einordnung in die freie Gruppe, und für die Luminette 3 wird ebenfalls IEC 62471 mit einer risikofreien Einstufung angegeben. Drittens verlangt licht.de für Lichtquellen der Risikogruppe 2 einen Warnhinweis, und einen solchen trägt dieses Gerät nicht. Das ist ein schwaches Indiz für Gruppe 0 oder 1, aber eben nur ein Indiz.

Warum die fehlende Angabe trotzdem zählt, steht im Handbuch selbst. Dort heißt es, die Augen sollten bei der Verwendung geöffnet sein, damit das Licht auf die Photorezeptoren einwirken kann, und ausdrücklich: Verwenden Sie die Lichttherapiebrille nicht mit geschlossenen Augen. Das Gerät ist also dafür gebaut, dass jemand täglich 15 bis 45 Minuten mit offenen Augen in blaues Licht schaut, aus wenigen Zentimetern Abstand. Das Bundesamt für Strahlenschutz schreibt dazu allgemein, auch Menschen ohne Augenerkrankung sollten nicht längere Zeit aus kurzer Distanz in eine so helle Lichtquelle blicken. Und es weist darauf hin, dass der Lidschlussreflex hier wenig hilft: Eine Untersuchung im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zeigte, dass er nur bei einer Minderheit der Probanden überhaupt auftrat. Bei genau dieser Nutzung ist die Risikogruppe keine Formalie, sondern die eine Zahl, die die Frage beantwortet.

Bei den Gegenanzeigen ist der Anbieter dagegen erfreulich deutlich, und das gehört fairerweise dazu. Das Handbuch schließt die Anwendung bei Augenerkrankungen wie Katarakt, Glaukom, Augenentzündung und Sehnervenentzündung aus, verlangt bei Diabetes und bei verschiedenen Augenerkrankungen vorab ärztlichen Rat und nennt Kopfschmerzen, Überanstrengung der Augen und Übelkeit als seltene Nebenwirkungen, bei deren Auftreten die Anwendung auszusetzen ist. Das deckt sich weitgehend mit dem Bundesamt für Strahlenschutz, das zusätzlich zur Vorsicht rät bei Erkrankungen mit erhöhter Lichtempfindlichkeit der Haut und bei Medikamenten, die die Haut lichtempfindlich machen können, etwa manchen Antibiotika, entzündungshemmenden Mitteln oder hochdosierten Johanniskrautpräparaten. Liegen Augenerkrankungen vor, soll im Vorfeld augenärztlich abgeklärt werden, ob eine Lichtanwendung überhaupt geeignet ist.

Bleibt der Punkt, an dem sich dieses Gerät von den beiden anderen im Bestand unterscheidet. Das Handbuch enthält eine Dosierungsanweisung gegen eine diagnostizierbare Erkrankung: Um saisonale Winterdepressionen zu reduzieren, solle man blaues Licht direkt nach dem Aufwachen 15 bis 30 Minuten und weißes Licht tagsüber 30 bis 45 Minuten anwenden. Der Shop der Marke bezeichnet die Brille als antidepressive Lampe gegen Wintermüdigkeit und ordnet sie einer Kategorie für Gesundheitsbedarf zu. Eine Aussage zur Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745 trifft der Anbieter dagegen nirgends; erklärt wird nur die Übereinstimmung mit den anwendbaren EU-Richtlinien. Wir sind keine Aufsichtsbehörde und treffen keine rechtliche Feststellung. Wir halten den Unterschied fest: AYO schreibt ausdrücklich auf die eigene Seite, das Gerät sei kein Medizinprodukt nach dieser Verordnung, und formuliert entsprechend zurückhaltend. UVtech schweigt zur Einordnung und gibt gleichzeitig eine Dosierung an.

Deshalb an dieser Stelle unmissverständlich: Lichtanwendung ersetzt keine ärztliche Behandlung. Wer den Verdacht hat, an einer saisonalen Depression zu leiden, lässt das ärztlich abklären, und zwar bevor ein Gerät gekauft wird. Das Bundesamt für Strahlenschutz sagt dasselbe in einem Satz: Wer optische Strahlung zu therapeutischen Zwecken einsetzt, sollte das generell nicht ohne Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt tun, und ob diese Therapieform angemessen und geeignet ist, hängt von der Diagnose ab. Auch die Werbeaussagen des Angebots, die Brille bekämpfe Jetlag und steigere die Energie, sind Werbeaussagen des Anbieters und keine belegte Wirkung dieses Geräts. Belegt ist an dieser Stelle nur, dass die gewählte Wellenlänge diejenige ist, die die Behörde als wirksamste benennt.

Keine Intensitätsstufen, dafür ein Timer und ein Akkuwiderspruch

Der Angebotstext wirbt in einem eigenen Aufzählungspunkt mit Intensitätseinstellungen und Komfort. Diese Angabe hält nicht. In keiner Unterlage des Anbieters steht ein Wort über eine Helligkeitsregelung. Das Handbuch beschreibt die Bedienung lückenlos, und es sind genau zwei Einstellungen: die Lichtfarbe, umschaltbar mit einem Knopf innerhalb von fünf Sekunden nach dem Einschalten, und die Dauer mit 15, 30 oder 45 Minuten. Eine dritte Einstellung gibt es nicht, und das Gerät hat nur eine einzige Taste. Der entscheidende Satz steht ebenfalls im Handbuch: Das Licht werde innerhalb von 60 Sekunden schrittweise bis zur maximalen Helligkeit aufgehellt, damit sich die Augen daran gewöhnen können. Ein Gerät, das immer auf Maximum hochfährt, hat keine Intensitätsstufen.

Man kann wohlwollend einwenden, dass die beiden Lichtfarben mit 600 und 1500 Lux unterschiedlich hell sind und der Anbieter vielleicht das gemeint hat. Möglich, ändert aber nichts an der Sache: Das sind zwei Farbmodi mit unterschiedlicher Nebenwirkung auf die Helligkeit, keine Helligkeitsregelung, und wie der vorige Abschnitt zeigt, ist der hellere Modus zugleich der zirkadian schwächere. Zum Vergleich im Bestand: Die Luminette 3 hat drei echte Stufen, die der Hersteller mit 500, 1000 und 1500 Lux beziffert, die AYO+ hat drei Stufen, die über eine App gewählt werden. Die Blue-3 Pro hat keine. Für empfindliche Augen und für die ersten Anwendungen ist das ein spürbarer Nachteil, denn die naheliegende Empfehlung, vorsichtig auf einer niedrigen Stufe zu beginnen, lässt sich hier nur über die Dauer umsetzen. Der Auffahrvorgang über 60 Sekunden mildert das etwas, ersetzt es aber nicht.

Bei der Sitzungsdauer ist es genau umgekehrt: Sie ist gut dokumentiert, steht aber nicht im deutschen Angebot. Dort heißt es lediglich, es gebe eine Abschaltung am Ende der Sitzung, ohne zu verraten, wie lang eine Sitzung ist. Handbuch und Markenshop nennen 15, 30 und 45 Minuten, angezeigt über die Zahl der leuchtenden Anzeigen, mit Tonsignal und automatischer Abschaltung am Ende. Dazu kommen die konkreten Anwendungsvorgaben aus dem Handbuch: blaues Licht jeden Morgen etwa zur gleichen Zeit, für eine Verschiebung des Rhythmus nach hinten die Anwendung 3 bis 4 Stunden vor dem Schlafengehen, bei Reisen nach Westen die Anwendung am Nachmittag. Das ist für diese Preisklasse eine überdurchschnittlich brauchbare Anleitung. Sie steht nur an der falschen Stelle, nämlich nicht dort, wo gekauft wird.

Bleibt der Akku, und dort liegt der zweite handfeste Widerspruch. Der Shop der Marke nennt einen Lithium-Polymer-Akku mit 3,7 Volt und 280 Milliamperestunden, das deutsche Angebot ebenfalls. Das Handbuch desselben Importeurs nennt in allen fünf Sprachfassungen 300 Milliamperestunden. Rechnen wir beide durch. 280 Milliamperestunden mal 3,7 Volt geteilt durch 1000 ergeben 1,04 Wattstunden. Bei den 0,45 Watt, die der Markenshop für das blaue Licht angibt, reicht das rechnerisch für 2,3 Stunden, angegeben sind 2. Bei 0,65 Watt für das weiße Licht ergeben sich 1,6 Stunden, angegeben sind 1,5. Beides passt sauber zusammen, sobald man übliche Verluste und eine Abschaltreserve einrechnet. Mit 300 Milliamperestunden käme man dagegen auf 2,5 und 1,7 Stunden bei unveränderten Laufzeitangaben, also auf reichlich unerklärte Reserve.

Woher die 300 stammen, verrät das Schwestermodell. UVtech führt im eigenen Shop die Blue-2 Pro, und deren Datenzeile ist bis auf drei Zahlen deckungsgleich: dieselben 480 und 470 Nanometer, dieselben 1500 Lux Weißlicht, dieselben 0,45 und 0,65 Watt, dieselben Laufzeiten, derselbe Timer, dieselben 185 mal 165 Millimeter, dieselben 65 Gramm, derselbe Beschreibungstext. Abweichend sind nur der Akku mit 300 Milliamperestunden, das blaue Licht mit 400 statt 600 Lux und die dritte Maßangabe mit 42 statt 15 Millimeter. Die 300 Milliamperestunden im Handbuch der Blue-3 Pro sind also mit hoher Wahrscheinlichkeit aus der Unterlage des Vorgängers übernommen worden. Für dich heißt das: Wenn du die Laufzeit planst, rechne mit der kleineren Zahl.

Interessanter ist die zweite Abweichung. Beide Modelle sollen dieselbe Wellenlänge bei derselben Leistungsaufnahme von 0,45 Watt liefern, und trotzdem soll das neuere 50 Prozent mehr Lux bringen. Aus derselben elektrischen Leistung mit derselben Leuchtdiodenfarbe kommt nicht einfach mehr Licht. Übrig bleiben zwei Erklärungen: entweder ein anderes Bauteil, dessen Leistungsangabe dann falsch übernommen wurde, oder eine andere Geometrie. Die zweite ist die wahrscheinlichere, denn genau dort unterscheiden sich die beiden Modelle ja: Das Lichtmodul ist von 42 auf 15 Millimeter geschrumpft. Ein flacheres Modul sitzt anders vor dem Auge, und dann misst man an einer anderen Stelle mehr. Damit ist der Sprung von 400 auf 600 keine Aussage über die Lichtmenge, sondern eine Aussage über den Messpunkt, den beide Seiten verschweigen. Und nebenbei erklärt dasselbe Zahlenpaar die merkwürdige Maßangabe: Als Länge, Höhe und Tiefe gelesen wäre die Brille 165 Millimeter hoch und 15 Millimeter tief, was für eine Brille keinen Sinn ergibt. Liest man die 185 als Breite, die 165 als Bügellänge und die dritte Zahl als Höhe des Lichtmoduls, passt alles zusammen, und der Unterschied zwischen den Modellen wird verständlich.

Zur Praxis: Eine Ladung reicht rechnerisch für vier Anwendungen zu 30 Minuten mit blauem Licht oder für zwei Anwendungen zu 45 Minuten mit weißem. Wer das volle Programm des Handbuchs gegen Wintermüdigkeit fährt, also morgens 30 Minuten blau und nachmittags 45 Minuten weiß, verbraucht rund 0,71 Wattstunden am Tag und damit gut zwei Drittel der Ladung. Das heißt im Alltag: fast täglich laden. Zum Vergleich nennt Lucimed für die Luminette 3 fünf bis zehn Anwendungen je Ladung. Geladen wird über USB-C in rund zwei Stunden, gefordert ist ein Netzteil mit 5 Volt und 1 Ampere, das ausdrücklich nicht im Lieferumfang liegt. Rechnerisch fließen dabei im Mittel weniger als 0,2 Ampere, jedes vorhandene Handynetzteil genügt also mit großem Abstand. Und ein Hinweis aus dem Handbuch, den man sonst übersieht: Leuchtet die Anzeige beim kurzen Tastendruck rot, reicht der Akku nur noch für höchstens 15 Minuten. Prüfe das vor der Sitzung, sonst bricht die Anwendung mitten im Frühstück ab.

Was keine Quelle beantwortet

Der Messpunkt der beiden Luxangaben fehlt vollständig. Weder für die 600 noch für die 1500 Lux nennt eine Unterlage, wo gemessen wurde: an der Hornhaut, in der Pupillenebene oder unmittelbar vor der Leuchtdiode. Weil die Nasenauflage drei Höhenpositionen kennt und die Bügel im Winkel verstellbar sind, verändert der Träger diese Geometrie selbst. Damit ist unbekannt, wie viel von den angegebenen 600 Lux bei deiner Einstellung tatsächlich am Auge ankommt.

Die Farbtemperatur des Weißlichts nennt niemand. Damit lässt sich die Angabe 1500 Lux für die zirkadiane Frage nicht auswerten, und der Vergleich mit den 6500 Kelvin, die das Bundesamt für Strahlenschutz als üblichen Fall nennt, ist nicht führbar. Ebenso wenig gibt es einen Farbwiedergabeindex, und ohne den ist offen, wie natürlich das weiße Licht Farben zeigt, wenn man damit liest oder frühstückt.

Die Risikogruppe nach IEC 62471 steht in keiner Unterlage. Die Norm wird genannt, ihr Ergebnis nicht. Auch die Halbwertsbreite des blauen Spektrums fehlt, und ohne sie bleibt unsere Umrechnung von 600 Lux in eine Bestrahlungsstärke eine Spanne statt eines Werts. Zum Vergleich: Die AYO-Anleitung nennt Schwerpunktwellenlänge, Toleranz, Halbwertsbreite, typische und maximale Bestrahlungsstärke sowie eine Pulsfrequenz. Nichts davon gibt es hier.

Ob das Licht getaktet wird, sagt keine Quelle. Weder eine Frequenz noch eine Aussage zur Ansteuerung ist genannt. Bei einem Gerät, das direkt vor dem Auge sitzt und über Wochen täglich getragen werden soll, ist das eine Lücke, die wir gern geschlossen sähen: Die AYO-Anleitung nennt an dieser Stelle eine Pulsfrequenz, hier gibt es keinen Wert. Aus dem Fehlen der Angabe folgt allerdings nichts über das Gerät. Wir wissen schlicht nicht, ob und wie es taktet, und behaupten deshalb auch keine Folge davon.

Es fehlt jede Aussage zum Infrarotanteil. Das Bundesamt für Strahlenschutz verlangt, dass aus den Herstellerinformationen eindeutig hervorgehen soll, dass das Gerät weder UV-Strahlung noch Infrarot-Strahlung abgibt. Der Anbieter erfüllt davon die Hälfte, und zwar ausgerechnet die, die bei Leuchtdioden ohnehin nie in Frage stand. Zum Infrarot schweigt er.

Es gibt keine Altersgrenze. Das Handbuch sagt nur, das Gerät sei außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren, und das ist eine Aussage über Aufbewahrung und nicht über Anwendung. AYO schließt die Nutzung unter 18 Jahren aus, für die Luminette wird eine Grenze bei 12 Jahren genannt. Das Bundesamt für Strahlenschutz weist darauf hin, dass die Augenlinse bei Kindern für sichtbares Licht durchlässiger ist als bei Erwachsenen. Aus diesen drei Bausteinen ergibt sich keine Herstellerangabe, sondern eine offene Frage.

Mehrere Gegenanzeigen fehlen im Vergleich zum Wettbewerb. Das Handbuch nennt Augenerkrankungen und Diabetes, aber nicht die bipolare Störung, nicht die Epilepsie und nicht die lichtsensibilisierenden Medikamente, die sowohl die AYO-Anleitung als auch das Bundesamt für Strahlenschutz ausdrücklich aufführen. Wer eines dieser Themen betrifft, findet in der Unterlage dieses Geräts keine Antwort und muss sie anderswo suchen.

Offen bleiben außerdem: der Lichtstrom in Lumen für beide Modi, die Zahl und Anordnung der Leuchtdioden, die Lebensdauer der fest verbauten Leuchtdioden, die Frage, ob die Blue-3 Pro ihre 280 oder 300 Milliamperestunden hat, und ob die dritte Maßzahl die Höhe des Lichtmoduls oder etwas anderes beschreibt. Ungeklärt ist auch, wie das Gerät sich mit einer getönten oder selbsttönenden Sehbrille verhält: Das Handbuch sagt nur, die eigene Brille dürfe das Licht nicht blockieren, und zieht daraus keine Konsequenz.

Für wen die Blue-3 Pro passt und für wen nicht

Passend ist dieses Gerät, wenn du eine tragbare Lichtanwendung ausprobieren willst, ohne den Preis der etablierten Brillen zu zahlen. Es liegt knapp unter der 100-Euro-Marke und damit bei etwa einem Drittel bis der Hälfte dessen, was AYO+ und Luminette 3 kosten. Dafür bekommst du zwei Lichtfarben, einen echten Timer mit drei Stufen, ein sanftes Auffahren über 60 Sekunden, eine automatische Abschaltung und eine Anwendungsanleitung, die für diese Preisklasse ungewöhnlich konkret ist. Die gewählte Wellenlänge von 480 Nanometer ist genau die, die das Bundesamt für Strahlenschutz als wirksamste benennt. Das ist mehr, als man an dieser Stelle erwarten würde.

Passend ist es auch, weil es an deinen Alltag keine Bedingungen stellt. Es wird nicht aufgestellt, es braucht keine Stellfläche, keinen Kabelweg und während der Anwendung keine Steckdose, denn es läuft am eingebauten Akku. Kein Festanschluss, keine Montage, keine Elektrofachkraft. Die Bügel lassen sich im Winkel verstellen, die Nasenauflage kennt drei Höhen, und für kleinere Kopfumfänge liegt ein rutschfestes Band bei. Getragen werden kann die Brille laut Handbuch zusammen mit einer Sehbrille, allerdings mit dem Zusatz, dass die Sehbrille das Licht nicht blockieren darf. Das ist eine Einschränkung, kein Freibrief, und wer dauerhaft eine Sehbrille trägt, sollte die Kombination in den ersten Tagen bewusst prüfen.

Nicht passend ist es, wenn du belegte Gerätedaten brauchst. Zu diesem Modell existiert kein reguliertes Datenblatt, kein Registereintrag, kein Prüfbericht und keine Risikogruppe. Es gibt zwei Anbieterunterlagen, die sich beim Akku widersprechen, eine Datenzeile, die weißem Licht eine Wellenlänge zuschreibt, und zwei Luxwerte ohne Messpunkt. Wer eine Zahl haben will, auf die er sich verlassen kann, findet sie hier nicht, und wir können sie ihm auch nicht ausrechnen.

Nicht passend ist es bei einer Augenerkrankung ohne augenärztliche Freigabe. Das Handbuch schließt Katarakt, Glaukom, Augenentzündung und Sehnervenentzündung ausdrücklich aus, und das Bundesamt für Strahlenschutz verlangt bei Augenerkrankungen eine augenärztliche Abklärung im Vorfeld. Weil dieses Gerät zusätzlich keine Risikogruppe nennt, ist der Spielraum hier kleiner als bei den geprüften Alternativen, nicht größer. Ebenso wenig passend ist es für Kinder und Jugendliche: Eine Altersgrenze nennt der Anbieter nicht, und das ist genau der Grund, es dort zu lassen.

Nicht passend ist es, wenn du vorsichtig einsteigen willst. Es gibt keine Intensitätsstufe, das Licht fährt immer auf Maximum, und die kürzeste Sitzung dauert 15 Minuten. Wer empfindlich auf helles Licht reagiert, ist mit einem Gerät besser bedient, das eine niedrige Stufe anbietet. Und nicht passend ist es mit 65 Gramm für lange Sitzungen: Das ist deutlich mehr als die 32 bis 35 Gramm, die für die AYO+ genannt werden, und mehr als die rund 50 Gramm der Luminette 3. Bei 45 Minuten auf der Nase ist dieser Unterschied spürbar.

Nicht passend ist es schließlich als Ersatz für eine Tageslichtlampe mit dokumentiertem Messabstand, wenn du morgens ohnehin eine halbe Stunde sitzen bleibst. Dann bekommst du eine Standlampe mit belegten Werten für weniger Geld und mit einer Zahl, die du nachprüfen kannst. Unsere Auswahl dazu steht unter Tageslichtlampen, ein ausführlich geprüftes Einzelgerät im Datencheck zur Beurer TL 30, und alle weiteren Einzelprüfungen findest du in der Übersicht der Datenchecks. Als Raumlicht taugt die Brille ohnehin nicht: Sie beleuchtet keine Fläche, keinen Schreibtisch und kein Zimmer, sondern zwei Augen.

Unterm Strich: eine Lichtbrille zum niedrigen Preis mit einer Unterlagenlage, die für diese Warengruppe überdurchschnittlich ist, und mit Zahlen, die sich zwischen den eigenen Quellen des Anbieters widersprechen. Die Wellenlänge ist richtig gewählt, die Anwendungsanleitung ist brauchbar, der Timer existiert wirklich. Was fehlt, ist die Risikogruppe, der Messpunkt, die Farbtemperatur und die beworbene Intensitätsregelung. Wenn du gesund bist, morgens 15 bis 30 Minuten Zeit hast und mit undokumentierten Zahlen leben kannst, ist das ein günstiger Einstieg in ein Format, das sonst dreistellig beginnt. Wenn du wegen einer gedrückten Wintermischung aus Müdigkeit und Antriebslosigkeit hier gelandet bist, gehört der erste Schritt nicht in einen Warenkorb, sondern in eine Praxis. Weitere Grundlagen zu Licht, Farbtemperatur und Sehkomfort sammeln wir im Ratgeber.

Quellen und Transparenz

Diese Seite entsteht aus Unterlagen, nicht aus einem eigenen Labor. Unten stehen alle Quellen, die dafür geöffnet wurden, und daneben ausdrücklich jede Aussage, die eine eigene Rechnung oder Einordnung ist.

Geprüfte Quellen

Eigene Rechnung, Auslegung oder Zuordnung

  • manufacturerDocCount steht auf 2. Gezählt sind das fünfsprachige Handbuch des Importeurs, das am Angebot hinterlegt ist, und die Produktseite im eigenen Shop der Marke. Beide beschreiben ausdrücklich die Blue-3 Pro. Die Seite des Schwestermodells Blue-2 Pro ist bewusst nicht mitgezählt, weil sie ein anderes Gerät beschreibt; sie steht als Gegenprobe in den Quellen.
  • Die Umrechnung der 600 Lux in rund 630 Mikrowatt je Quadratzentimeter ist unsere eigene Rechnung. Sie benutzt die Augenempfindlichkeit von 0,139 bei 480 Nanometer und das photometrische Strahlungsäquivalent von 683 Lumen je Watt und behandelt das Licht als schmalbandig. Sie stammt aus keiner Unterlage des Anbieters.
  • Die Korrektur dieser Zahl auf eine Spanne von 570 bis 630 Mikrowatt je Quadratzentimeter ist ebenfalls unsere eigene Abschätzung. Sie unterstellt eine Bandbreite der Leuchtdiode von etwa 20 bis 25 Nanometer, wie sie für blaue Leuchtdioden üblich ist. Eine Bandbreite nennt der Anbieter nicht.
  • Die Umrechnungsmethode ist dieselbe, die wir schon auf der Seite zur AYO+ Lichttherapiebrille benutzt haben, dort in umgekehrter Richtung von 250 Mikrowatt je Quadratzentimeter auf rund 155 Lux. Beide Rechnungen sind unsere eigenen und keine Herstellerangaben. Wir kennzeichnen sie hier ausdrücklich als Wiederverwendung derselben eigenen Methode.
  • Der Vergleich der Blue-3 Pro mit der AYO+ setzt eine undokumentierte Angabe gegen eine dokumentierte. Die AYO-Zahl steht als Maximalwert in einer Herstelleranleitung, die 600 Lux stehen ohne Messbedingung im Angebot. Der Vergleich zeigt eine Größenordnung, er begründet keine Rangfolge zwischen den Geräten.
  • Der melanopische Faktor von rund sieben bis acht für Licht bei 480 Nanometer ist unsere eigene Rechnung nach dem Begriffsgerüst der CIE S 026. Wir haben das Anwenderhandbuch zum Rechenwerkzeug der Kommission geöffnet und benutzen die dort definierte Umrechnung, nicht aber deren Zahlentabelle, die nicht frei zugänglich ist. Die daraus folgenden 4000 bis 5000 melanopischen Lux sind eine Größenordnung und kein Messwert.
  • Die Einordnung einer 10.000-Lux-Lampe bei etwa 7500 bis 10.000 melanopischen Lux ist ebenfalls unsere eigene Abschätzung. Sie folgt aus der üblichen Bandbreite melanopischer Wirkungsgrade von Weißlicht zwischen warmweiß und tageslichtweiß und bezieht sich auf kein bestimmtes Gerät.
  • Die Aussage, dass der Weißlichtmodus mit 1500 Lux melanopisch schwächer sei als der blaue mit 600 Lux, ist ein Schluss aus unserer eigenen Rechnung. Er hängt daran, dass für das Weißlicht keine Farbtemperatur bekannt ist; wir setzen deshalb eine Spanne von warmweiß bis tageslichtweiß an. Der Anbieter behauptet dazu nichts.
  • Die Lesart der Zeile Weißlicht 470nm als Wellenlänge des blauen Anregungschips einer weißen Leuchtdiode ist unsere Deutung. Der Anbieter erklärt die Zahl nicht. Belegt ist nur, dass die Zeile so, wie sie dasteht, physikalisch nicht stimmen kann, weil weißes Licht keine einzelne Wellenlänge hat.
  • Die Feststellung, dass der blaue Modus keine Lichtquelle im Sinn der Verordnung (EU) 2019/2020 ist und deshalb nicht im Produktregister stehen muss, ist unsere eigene Anwendung der Begriffsbestimmung dieser Verordnung auf dieses Gerät. Eine Behörde und auch der Anbieter haben das nicht festgestellt.
  • Die Schätzung des Lichtstroms im Weißlichtmodus auf grob 50 bis 80 Lumen ist unsere eigene Überschlagsrechnung aus der Leistungsangabe von 0,65 Watt und üblichen Lichtausbeuten weißer Leuchtdioden im schwachen Betrieb. Ein Lichtstrom wird nirgends angegeben.
  • Die Aussage, dass die 300 Milliamperestunden im Handbuch aus der Unterlage des Schwestermodells übernommen wurden, ist unser Schluss aus der Übereinstimmung mit der Datenzeile der Blue-2 Pro. Der Anbieter erklärt den Widerspruch nicht, und keine Quelle bestätigt unsere Erklärung.
  • Die Erklärung des Sprungs von 400 auf 600 Lux über eine geänderte Messgeometrie ist unsere Deutung. Sie stützt sich auf die einzige weitere Abweichung zwischen den beiden Modellen, nämlich die dritte Maßangabe von 42 gegenüber 15 Millimetern. Belegt ist der Zusammenhang nicht.
  • Die Lesart der Maßangabe 185 mal 165 mal 15 Millimeter als Breite, Bügellänge und Höhe des Lichtmoduls ist unsere eigene Auslegung. Der Anbieter kennzeichnet die drei Zahlen als Länge, Höhe und Tiefe, was für eine Brille keinen Sinn ergibt. Die Auslegung passt zum Schwestermodell, ist aber nicht bestätigt.
  • Die Akkurechnung mit 1,04 Wattstunden, den daraus folgenden 2,3 und 1,6 Stunden Laufzeit und den rund 0,71 Wattstunden Tagesverbrauch für das volle Anwendungsprogramm ist unsere eigene Rechnung. Sie benutzt die Kapazitäts- und Leistungsangaben des Markenshops und unterstellt keine weiteren Verluste.
  • Die Aussage, dass IEC 62471 ohne Nennung der Risikogruppe eine unvollständige Angabe ist, ist unsere Bewertung. Sie folgt daraus, dass diese Norm laut Bundesamt für Strahlenschutz Lampen und Lampensysteme vier Risikogruppen zuordnet, das Ergebnis der Prüfung also die Gruppe ist. Eine Pflicht, die Gruppe auf jedem Produkt anzugeben, leiten wir daraus ausdrücklich nicht ab.
  • Der Hinweis, das Fehlen eines Warnhinweises sei ein schwaches Indiz für Risikogruppe 0 oder 1, ist unser Schluss aus der Angabe von licht.de, wonach Lichtquellen der Risikogruppe 2 mit einem Warnhinweis versehen werden müssen. Er ersetzt keine Einstufung und keine Prüfung.
  • Die Aussage, 480 Nanometer lägen am energieärmeren Rand des Blaulichtbereichs, stützt sich auf die Angabe von licht.de, der Blaulichtbereich reiche von etwa 420 bis 490 Nanometer, und auf den allgemeinen physikalischen Zusammenhang zwischen Wellenlänge und Photonenenergie. Eine gerätebezogene Bewertung ist damit nicht verbunden.
  • Zur Frage des Medizinprodukts treffen wir bewusst keine rechtliche Feststellung. Wir halten nur zwei belegte Tatsachen nebeneinander: Das Handbuch des Anbieters gibt eine Dosierung gegen saisonale Winterdepression an, und eine Aussage zur Verordnung (EU) 2017/745 findet sich in keiner seiner Unterlagen. Die Bewertung dieses Nebeneinanders ist unsere.
  • Die Angaben zur AYO+ und zur Luminette 3 stammen aus den Datenchecks dieser beiden Geräte in unserem Bestand und aus den dort genannten Herstellerquellen. Wir haben sie für diese Seite nicht neu erhoben. Die Gewichte von 32 bis 35 Gramm für die AYO+ und rund 50 Gramm für die Luminette 3 sind Herstellerangaben mit den dort dokumentierten Abweichungen.
  • Die Aussage, dass UV-frei bei Leuchtdioden dieser Bauart keine Geräteeigenschaft, sondern eine Bauarteigenschaft ist, ist allgemeines lichttechnisches Wissen und stammt aus keiner Unterlage zu diesem Gerät. Ebenso der historische Bezug auf Leuchtstoffröhren in älteren Lichttherapiegeräten.
  • Der Preis wird nur als Klasse genannt. Die Einordnung knapp unter der 100-Euro-Marke und der Vergleich mit einem Drittel bis der Hälfte des Preises von AYO+ und Luminette 3 beziehen sich auf die Preislage dieser Geräteklasse und nicht auf einen bestimmten Tagespreis.

Was offen bleibt

  • Der Messpunkt der Angaben 600 Lux und 1500 Lux fehlt in allen drei Quellen. Ob an der Hornhaut, in der Pupillenebene oder unmittelbar an der Leuchtdiode gemessen wurde, sagt niemand. Weil die Nasenauflage drei Höhenpositionen kennt, verändert der Träger diese Geometrie zusätzlich selbst.
  • Die Farbtemperatur des Weißlichtmodus wird nirgends genannt. Damit ist die Angabe 1500 Lux für die zirkadiane Frage nicht auswertbar, und ein Vergleich mit den 6500 Kelvin, die das Bundesamt für Strahlenschutz als üblichen Fall nennt, ist nicht möglich.
  • Eine Risikogruppe nach IEC 62471 steht in keiner Unterlage des Anbieters. Genannt wird nur die Norm, und ihr Ergebnis ist genau diese Gruppe. Ohne sie lässt sich die photobiologische Einstufung des Geräts weder bestätigen noch bestreiten.
  • Die Halbwertsbreite des blauen Spektrums fehlt. Deshalb bleibt unsere Umrechnung der 600 Lux in eine Bestrahlungsstärke eine Spanne von rund 570 bis 630 Mikrowatt je Quadratzentimeter statt eines einzelnen Werts.
  • Ob das Licht getaktet wird, sagt keine Quelle. Weder eine Pulsfrequenz noch eine Aussage zur Ansteuerung ist genannt. Die AYO-Anleitung nennt an dieser Stelle 1000 Hertz, hier gibt es keinen Vergleichswert.
  • Zum Infrarotanteil schweigen alle Unterlagen. Das Bundesamt für Strahlenschutz verlangt, dass aus den Herstellerinformationen eindeutig hervorgeht, dass ein Gerät weder UV- noch Infrarot-Strahlung abgibt. Der Anbieter erfüllt nur den UV-Teil.
  • Eine Altersgrenze nennt der Anbieter nicht. Das Handbuch sagt nur, das Gerät sei außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren, und das ist eine Aussage über die Aufbewahrung, nicht über die Anwendung.
  • Die bipolare Störung, die Epilepsie und lichtsensibilisierende Medikamente fehlen in der Gegenanzeigenliste des Handbuchs, obwohl sie sowohl in der AYO-Anleitung als auch beim Bundesamt für Strahlenschutz ausdrücklich vorkommen.
  • Ob der Akku 280 oder 300 Milliamperestunden hat, ist ungeklärt. Angebot und Markenshop nennen 280, das Handbuch desselben Importeurs nennt in allen fünf Sprachfassungen 300. Die 300 stimmen exakt mit dem Schwestermodell Blue-2 Pro überein.
  • Warum die Blue-3 Pro bei identischer Wellenlänge und identischer Leistungsaufnahme von 0,45 Watt 600 Lux liefern soll, wo die Blue-2 Pro 400 Lux nennt, ist offen. Aus derselben Leistung kommt bei derselben Leuchtdiodenfarbe nicht mehr Licht, es sei denn, die Messgeometrie hat sich geändert.
  • Der Lichtstrom in Lumen wird für keinen der beiden Modi genannt. Damit lässt sich auch nicht sicher entscheiden, ob der Weißlichtmodus die 60-Lumen-Schwelle der Verordnung (EU) 2019/2020 überschreitet und damit registrierpflichtig wäre.
  • Zahl, Anordnung und Lebensdauer der Leuchtdioden fehlen. Weil sie fest verbaut sind, bestimmt ihre Lebensdauer die Nutzungsdauer des ganzen Geräts, und eine Betriebsstundenzahl nennt keine Quelle.
  • Wie sich das Gerät mit einer getönten oder selbsttönenden Sehbrille verhält, bleibt offen. Das Handbuch verlangt lediglich, dass die eigene Brille das Licht nicht blockiert, und zieht daraus keine Folgerung für getönte Gläser.
  • Die Maßangabe 185 mal 165 mal 15 Millimeter ist als Länge, Höhe und Tiefe nicht schlüssig, weil eine Brille keine 165 Millimeter Höhe hat. Unsere Lesart als Breite, Bügellänge und Höhe des Lichtmoduls passt zum Schwestermodell, ist aber nicht bestätigt.
  • Wer in Deutschland Ansprechpartner für Gewährleistung und Rückfragen ist, geht aus dem Angebot nicht hervor. Das Handbuch nennt eine E-Mail-Adresse unter der tschechischen Markendomain, der Markenshop nennt zwei Jahre Gewährleistung nach tschechischem Recht.

Geprüft und nicht erreichbar

  • uvtech.de: Die Domain löst auf und antwortet mit HTTP 200, liefert aber keine Markenseite. Der Inhalt besteht aus einer einzigen Weiterleitungszeile auf einen Pfad namens lander, also einer Parkseite. Eine deutschsprachige Seite der Marke existiert damit nicht.
  • uvtech.net: identisches Verhalten wie uvtech.de, dieselbe IP-Adresse, dieselbe Weiterleitung auf eine Parkseite. Auch hier keine Markeninhalte.
  • uvtech.fr: Die Domain löst auf einen französischen Massenhoster auf, die verschlüsselte Verbindung schlägt fehl, und über HTTP landet man auf einer Platzhalterseite des Hosters mit dem Titel Site en construction und der Anweisung an Suchmaschinen, die Seite nicht zu indexieren. Es gibt dort keinen Inhalt.
  • uvtech.eu, uvtech.com und uvtech-shop.com: Für diese drei Namen liefert die Namensauflösung keine Adresse, ein Verbindungsaufbau kommt nicht zustande. Unter diesen Domains existiert keine Marke.
  • Die einzige erreichbare Markenseite, uvtech.cz, führt ausschließlich Tschechisch. Eine deutsche oder englische Sprachfassung des Shops und der Produktseite ist nicht auffindbar, und die Seite verweist auch nicht auf eine solche. Ein deutschsprachiger Käufer bekommt vom Hersteller also keine Seite in seiner Sprache.
  • Ein Datenblatt, ein Prüfbericht oder eine Konformitätserklärung zu diesem Modell ist nirgends auffindbar. Die Produktseite der Marke bietet keinen Bereich zum Herunterladen, und das Handbuch nennt zwar CE, ROHS und IEC 62471:2006, verweist aber auf kein Dokument, das diese Angaben belegt.
  • Die Abfrage des EU-Produktregisters nach den Modellkennungen BLUE-3 und Blue-3 Pro liefert jeweils null Treffer, obwohl die Abfrage nach der Handelsmarke UVtech sieben verifizierte Einträge zurückgibt. Zu den Lichttherapiebrillen dieser Marke gibt es dort also keinen Eintrag.
  • Die Fassung desselben Angebots im französischen Marktplatz war nur bis zum Seitentitel auslesbar; der Text der Aufzählungspunkte ließ sich nicht abrufen, weil der Marktplatz automatisierte Abrufe des Seitenkörpers abweist. Ein Abgleich der Sprachfassungen war deshalb nicht möglich.